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Um mal das Thema aus dem Loch zu holen:
Bei Import und Erstzulassung in Deutschland auf historisches Fahrzeug, dürfen die roten Blinker dann bleiben (wäre ja Originalzustand) oder muß ich orangene Lenses besorgen ?
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So wie ich diese komplizierte Thematik bisher kapiert habe,
gehen die roten Blinker wohl nur bei EZ bis 1971.
Bei EZ in D.
Vielleicht gelten auch ausländische Nachweise,
die vor 1971 ausgestellt wurden.
Ich würde mich mal bei der zuständigen Zulassungsstelle und beim TÜV befragen wie das aktuell bei Dir in der Gegend aussieht.
Wahrscheinlich wird es wohl gelb blinken müssen!
Bei der Blinkerfarbe interessiert Original eher nicht.
Gruß
Harald
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20.10.2024, 22:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.10.2024, 22:14 von Carioca83.)
Das Problem ist eher das bei den Amis die Bremse Vorrang vorm Blinker hat, sprich wenn du Warnblinkanlage an hast und bremst geht diese aus/schaltet auf Bremse um. Das muss umgebaut werden dann sollte es auch keinen Stress mit roten Blinkern geben.
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Stimmt, das mit dem Bremslicht trennen kommt auch noch dazu.
@Sebastian:
Sollte es bei der Frage um den ZR-1 Import gehen, den Du ins Auge gefasst hast,
wären bei dem, ziemlich aktuellen, Thread schon einige Fragen beantwortet bzw. vielleicht auch noch offen. ;-)
Umrüstung US - Modell C4 Zr1
VG
Harald
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Hey ich habe eine '79 mit Roten blinkern..
Scheint also zu gehen.
Volker
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20.10.2024, 23:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.10.2024, 23:32 von harryhirsch71.)
Es gibt viele mit roten Blinkern.
Auch meine 90er hat diese.
Sind halt eingetragen.
Im Beitrag #51 geht es um einen anstehenden Import. Wahrscheinlich eine ZR-1.
Da muss die erst mal jemand eintragen.
Bin mir nicht so sicher, ob das so einfach wird.
Siehe hier:
rote Blinker eintragen lassen
Vielleicht hat er ja Glück.
Gruß Harald
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Von den Zulassungsbestimmungen ist es EIGENTLICH klar.
Rote Blinker hinten sind grundsätzlich erlaubt bei EZ vor dem 1.1.1970.
Danach benötigt man in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung, deren Erteilung von der jeweiligen Zulassungssstelle/Regierungspräsidium abhängig ist.
Gemäß Anlage 1 zum aktuellem Merkblatt für die Umrüstung von Importfahrzeugen gilt:
Zitat:Für historische Fahrzeug gemäß § 23 StVZO mit EZ ab 01.01.1970 bis 31.12.1989 ist eine Ausnahme von der Farbe möglich.
Das sind die offiziellen Regelungen, es kann ABER durchaus sein, dass man die Ausnahmegenehmigung auch für neuere Fahrzeuge bekommt und rote Blinker eingetragen werden - Beispiele dafür stehen auch in meiner Halle.
Das ist dann aber wirklich reiner Goodwill der Zulassungsstelle ohne rechtlichen Anspruch.
Das Merkblatt kann hier runter geladen werden:
https://www.oldtimer-anwalt-hamburg.de/i...merkblatt/)
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Guten Morgen,
Ich hatte bei meiner 80 er die Blinker auch in den Rückfahrlampen.
Bin nach dem sie im Saarland angemeldet wurde, zur Tüv Hauptstelle im Saarland. Nach einem Vorgespräch dort konnte ich wieder auf original umbauen. Bekam dann ein Gutachten mit dem ich zur Zulassungsstelle bin. Dort wurde das dann eingetragen. Aber Vorsicht,das letzte Wort hat die Zulassungsstelle, wie beim kleinen Kennzeichen vorne....
Gruß Kalle
Gruß Kalle
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Hallo,
meine Baujahr 01/71 bekam durch den freundlichen Dienststellenleiter der Zulassungsstelle jeweils eine Ausnahmegenehmigung für die Sidemarker und das hintere, rote Brems-/Blinklicht eingetragen, nachdem die Sachbearbeiterin mir dies zuvor vehement verwehrte. Es gibt sie noch, die Beamten mit Herz für die Oldies.
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Hi,
rote Rückleuchten/Bremslicht/Blinker JA
kleines Kennzeichen hinten JA
kleines Kennzeichen vorne JA
Bj. 80
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