(06.01.2025, 17:00)Tom V schrieb: Edgar, klasse!
Deine Ausführungen sollte man irgendwo, gut sichtbar, anheften. Vielleicht links auf der Portalseite unter den Kaufberatungen.
Geräuschemissionen sind ja doch ein ständiges Thema bei unseren US-Cars
Hallo
Unbedingt. Habs mir zwar gespeichert, nur wird mir das leider kaum was bringen mit der luxemburger Registartion ohne angegebener Geräuschkulisse im Fahrzeugschein.
Hier wird wohl jedes Fahrzeug auf max 82 DB ? zugelassen. Trotzdem, immer gut zu haben, sogar für unsern TÜV, wenn da mal wieder jemand auf dumme Gedanken kommt.
MfG
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .
Moin,
ich habe ja noch den alten Fahrzeugbrief. Eingetragen war Stand/dB(A) 94P, Fahr/dB(A)82.
Ich hatte eine entsprechende Mail an LBV HH geschrieben, Antwort: Wir versuchen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Bis jetzt, nach 3 Wochen noch keine Antwort.
Gestern, 11:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 11:08 von Franz13.)
Da wäre es doch einfacher, mit dem alten Fz.-Brief erstmal zum Sachverständigen einer Prüforganisation Deines Vertrauens zu gehen, um die eventuellen Änderungen der Geräuschwerte in einem Gutachten festzuhalten.
Und mit eben diesem Gutachten zur zuständigen Verwaltungsbehörde zu gehen, die dies dann in Deine Fahrzeugpapiere eintragen müssen.
Hallo zusammen,
meine 68er wurde 2018 improtiert. Im Brief steht: zu U1,U3 Werte gemessen in dB (A). U1 - 95, U3 - 84.
Es ist weder N noch P eingetragen.
Gilt dann die Messung nach N?
Viele Grüße
Jürgen
Moin
Ich bin im Besitz des Original Gutachtens vom Tüf Rheinland aus dem Jahr 2002. Den alten Brif habe ich auch.
Solange ich von der LBV HH nichts höre, unternehme ich nichts. Ich habe mich in schriftlecher Form gekümmert, Bestätigung erhalten und alles andere interressiert mich nicht.
Eine Kopie des Gutachtens und Kfz Brief (alt) führe ich mit im Fahrzeug, als Nachweis.
LG Thorsten
So funktioniert das aber nicht. Naja, ist ja dein Risiko, musst du selbst wissen.
Meine Erfahrung sowohl mit TÜV als auch Zulassungsstelle ist, dass sie selbst gemachte Fehler unbürokratisch korrigieren.
Aber du musst halt nochmal vorstellig werden.
Ob das Geld kostet oder nicht, hängt von der ZulSt ab.
Dürfte gerade die Erfahrung machen, dass sie die Übernahme einer Reifengröße aus dem alten Brief in die Zulassungsbescheinigung ums Verrecken nicht kostenlos machen wollten, obwohl sie es bei der Ummeldung schlicht vergessen hatten.
Habe die €21 dann bezahlt, weil das H-Kennzeichen vorn bei der ZR-1 ohne Probleme durch ging.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!