Kennzeichen vorne: Siebdruck wäre meine Lösung.
#1
Hi,

sollte ich mir eine C6 anschaffen, dann werde ich ein Siebdrucknummernschild am Nosebumper aufkleben Idee

So hat das mein Nachbar bei seinem Jag E-Type gelöst (dort allerdings auf der Unterseite der Motorhaube); gefällt mir gut OK!

Wahrscheinlich müssen vorher aber die Bohrungen für die endshässliche Mounting der EU-Version geschlossen werden, oder wie ist das Frage


Grüße...
Gott will es!
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#2
Hallo
nach meinem Wissenstand ist der Jaguar E Type das einzige Fahrzeug an welchem
ein "Folienschild" erlaubt ist.
Bei allen anderen Fahrzeugen wirst du erhebliche Schwierigkeiten haben bzw. bekommen.
Gruß Heinz
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#3
Hallo !
Du meinst sicher diese Klebenummernschilder- Technisch kein
Problem, die kann man anfertigen lassen. Sieht man oft an solchen
Fahrzeugen wie den schon genannten E-Type.
Haken an der Sache ist, das Du auf Gnade bei der Zulassungsstelle
angewiesen bist. Wenn die Dir keine Ausnahmegenehmigung geben,
hast Du Pech gehabt. Und solang ein normales Nummernschild
problemlos passt, hast Du schlechte Karten.
Gruß
Stevie
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#4
Ist in der StVZO eigentlich festgelegt das ein Nummerschild aus Blech sein muss oder sind dort nur die Größe, Größe derSchrift und Befestigungsort geregelt ?
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#5
Da kommen Fragen auf Kopfschütteln
Wen du dir ein Schild aus Plastik oder aus Gold machen läßt und die Farbe (Grundfarbe weiß) sowie die Farbe der Buchstabem bzw. der Zahlen (schwarz) und die vorgeschriebene Schriftart wählst, wirst du es wohl genehmigt bekommen.
Aber bedenke bitte, dass an dem jeweiligen Fahrzeug ein Platz für ein Kennzeichen
angegeben ist. Außerdem gibt es "Ausnahmeregeln" dort ist genau beschrieben in welcher Höhe usw. ein Schild angebracht werden muß.
Aber zurück zur Frage Folienschild oder Klebeschild es gibt noch mehr Schwierigkeiten
als bei den kleinen zweizeiligen Schilder (na ihr wißt schon was ich meine) also besser
Finger weg. Euronen und Punkte werden gebucht.
Gruß Heinz
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#6
Zitat:Original von Stevie
Haken an der Sache ist, das Du auf Gnade bei der Zulassungsstelle
angewiesen bist. Wenn die Dir keine Ausnahmegenehmigung geben,
hast Du Pech gehabt.

Oh weia, das könnte hart werden, obwohl der der zuständige Mitarbeiter bei meiner Zulassung echt okay ist...
Gott will es!
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#7
aus dem Kommentar zur StVZO:
Zitat:Kennzeichen aus selbstklebender Plastikfolie. Mit der obligatorischen Einführung
reflektierender Kennzeichen ab 29. 9. 1989 ist die bisher vertretene Auffassung
überholt. Nach § 60 Abs 1a müssen die KfzKennzeichen reflektierend sein u dem
Normblatt DIN 74 069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen. Das Normblatt fordert als
Werkstoff für reflektierende Kennzeichen entweder Aluminium (Mindestdicke
1 mm) oder Stahl (Mindestdicke 0,8 mm) oder Polyvinylchlorid (Mindestdicke
1,25 mm) oder andere Werkstoffe, die den Anforderungen der DIN entsprechen.
Folienkennzeichen entsprechen diesen Anforderungen nicht. Sie können deshalb
nur noch dann verwendet werden, wenn von der zust Verwaltungsbehörde aufgrund
des § 70 eine Ausnahme genehmigt wird. Für die Entscheidung über die
Erteilung der Ausnahmegenehmigungen werden von den Verwaltungsbehörden
der Länder (meist Regierungspräsidien) strenge Maßstäbe angelegt. (1990)
[Bild: gtc15.gif]
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#8
Zitat:Original von Nero
aus dem Kommentar zur StVZO:
Zitat:Kennzeichen aus selbstklebender Plastikfolie. Mit der obligatorischen Einführung
reflektierender Kennzeichen ab 29. 9. 1989 ist die bisher vertretene Auffassung
überholt. Nach § 60 Abs 1a müssen die KfzKennzeichen reflektierend sein u dem
Normblatt DIN 74 069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen. Das Normblatt fordert als
Werkstoff für reflektierende Kennzeichen entweder Aluminium (Mindestdicke
1 mm) oder Stahl (Mindestdicke 0,8 mm) oder Polyvinylchlorid (Mindestdicke
1,25 mm) oder andere Werkstoffe, die den Anforderungen der DIN entsprechen.
Folienkennzeichen entsprechen diesen Anforderungen nicht. Sie können deshalb
nur noch dann verwendet werden, wenn von der zust Verwaltungsbehörde aufgrund
des § 70 eine Ausnahme genehmigt wird. Für die Entscheidung über die
Erteilung der Ausnahmegenehmigungen werden von den Verwaltungsbehörden
der Länder (meist Regierungspräsidien) strenge Maßstäbe angelegt. (1990)

Danke Nero.

Grüße

Jochen
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#9
Ja, thanx!

Dann gibt es ja zumindest eine Chance das durchzudrücken Blume
Gott will es!
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#10
......welche wohl mehr als gering sind:

Zitat:Sie können deshalb
nur noch dann verwendet werden, wenn von der zust Verwaltungsbehörde aufgrund
des § 70 eine Ausnahme genehmigt wird. Für die Entscheidung über die
Erteilung der Ausnahmegenehmigungen werden von den Verwaltungsbehörden
der Länder (meist Regierungspräsidien) strenge Maßstäbe angelegt. (1990)

.....es sei denn, Du hast eine plausible Erklärung für die Notwendigkeit parat.

Feixen
Gruß
Stevie
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