Bei meiner §21-Zulassung standen kleine KFZ-Kennzeichen für vorne und hinten drinn.
Wurde bei der KFZ-Briefanfertigung für vorne und hinten abgelehnt.
Begründung:
Da das vordere Kennzeichen nicht beleuchtet ist, würde es ohnehin schon während der Dunkelheit, schwer zu Erkennen sein und Verkehrskontrollen mit Geschwindigkeitsmessungen erschweren.
Bei kleinen KFZ-Kennzeichen sei diese Kontrolle fast unmöglich.
Würden iluminierte Kennzeichen für Vorne zugelassen werden, dürfte ich noch einmal vorsprechen.
Also wurde ein kleines Kennzeichen für vorne, bei mir abgelehnt.
Dafür hat sich der Sachbearbeiter an die Richtlinien gehalten und mein vorderes Kennzeichen so kurz wie Möglich, erstellen lassen (also kein Kuchenblech).
Für "Hinten" gab es auch eine Kampf.
Statt Moped-Schild wurde mir ein 300x150mm-Schild zugestanden und eingetragen.
Wenn für mein Fahrzeug ein "H-Kennzeichen" beantragt wird, soll wohlwollend ein "Mopedschild" in Erwägung gezogen werden.
Es lebe Bremen
Grüsse vom OSC-Canibalist STRUPPI
Edit: Mist, Didi war mal wieder schneller