08.01.2007, 04:02
Zur Beantwortung meiner Frage wurde ich per privater Nachricht auf
§ 50 ("Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht") der Straßenverkehrszulassungsordnung
https://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#50 hingewiesen. Demnach darf im abgeblendeten Bereich in 25m Entfernung die Helligkeit nicht mehr als 1 Lux betragen.
Dann frage ich mich doch, warum dann de facto die Leistung der Lampen in den Scheinwerfern auf einen bestimmten Wert begrenzt ist (z.B. die H4 Bilux-Lampen auf 55/60 W), wenn ich bei einer höheren Leistung, und entsprechend höherer Lichtmenge, im abgeblendeten Bereich noch unter 1 Lux bleibe?
§ 50 ("Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht") der Straßenverkehrszulassungsordnung
https://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#50 hingewiesen. Demnach darf im abgeblendeten Bereich in 25m Entfernung die Helligkeit nicht mehr als 1 Lux betragen.
Dann frage ich mich doch, warum dann de facto die Leistung der Lampen in den Scheinwerfern auf einen bestimmten Wert begrenzt ist (z.B. die H4 Bilux-Lampen auf 55/60 W), wenn ich bei einer höheren Leistung, und entsprechend höherer Lichtmenge, im abgeblendeten Bereich noch unter 1 Lux bleibe?
Gruß, Robert
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug.
(frei nach Friedrich Nietzsche in: "Also sprach Zarathustra")
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug.
(frei nach Friedrich Nietzsche in: "Also sprach Zarathustra")