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Zitat:Original von mx guru
seit wann hat´n 300C Kurbelscheiben?
Das ist Fachjargon. Alle vertikal beweglichen Scheiben bezeichnet man so. Du darfst also weiterhin stolz auf deine mexikanischen Fensterheber sein.
Gruß Ecki
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Baujahr,Farbe (2): C4
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Baujahr,Farbe (3) : ehem. C4
In Frankreich, Holland oder England fahren zwar viele damit rum, ob das aber gesetzlich erlaubt ist oder nur geduldet wird weiß ich nicht. Frag doch mal "Petra" ob die weiß, wie das in Holland geregelt ist.
Wenn Du nicht die extrem dunkle Folie nimmst solltest Du bei Kontrollen durchkommen. Ich hatte jedenfalls nie Probleme mit der C4. Einen Unfall solltest Du damit allerdings vermeiden
Frank
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Zitat:Ich würd gern an meiner neuen Prinzessin (steht ab mitte März bei mir in der Garage) die Seitenscheiben verdunkeln! Ist das möglich?
Ja, ist möglich. Hat mich 50 € und ein Punkt in Flensburg gekostet.
Gruß Martin
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Habe in Frankfurt für leichtgetönte Seitenscheiben 86€ und ein Punkt kassiert,trotz vorherigen TÜV.Gruß Semmler
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- C5 (1997-2004)
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Wer bietet mehr?
mit klarem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Hatte dasselbe Problem bei der Typisierung meines "neuen" Durangos hier in A.
Der Vorbesitzer in D hatte ihn mit wunderschönen schwarzgetönten Folien ( vordere Seitenscheiben heller als die hinteren und die Heckscheibe) versehen, das Auto sieht echt gut aus, schwarz mit getönten Scheiben.
Das Problem hier in A ist, daß sie wirklich jeden Wagen, der mit schwarzen Scheiben ab Werk geliefert wird, anstandslos typisieren.
Da stand mein Durango neben einem neuen Hummer, welcher rundum mit tiefschwarzen Scheiben ausgestattet war, auch die vorderen Seitenscheiben, Einblicke absolut unmöglich.
Der bekam das Okay, bei mir mit meinen relativ wenig verdunkelten vorderen Scheiben gab´s das Nonono......da eben nicht ab Werk mit solchen Scheiben ausgeliefert.
Zusätzlich existiert hier noch die blöde Regelung, daß für bereits getönte Scheiben das Folienverbot gilt, leider waren ausgerechnet bei meinem Limited-Modell ursprünglich auch die hinteren Scheiben und die Heckscheibe nicht wie üblich dunkel getönt sondern nur etwa so wie die Frontscheibe, annähernd Klarglas, daher hatte ja auch der Vorbesitzer usw. usw...... galten aber dennoch als bereits ab Werk getönt, daher Folienverbot.....wären die Scheiben aus Klarglas gewesen - Folien erlaubt!
Jeder Geländewagen oder SportSUV aus den östlichen Nachbarstaaten darf unbehelligt mit schwarzer Spiegelscheibenverglasung rundum hier umherfahren, bei den Inländern wird Rambazamba gemacht, eh klar.
Das Affentheater wurde dann "österreichisch" gelöst, und jetzt ist er so, wie er da steht, mit Foto im Typenschein dokumentiert und typisiert.
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Mein Bruder hatte sein Auto mit vorderen abgedunkelten Seitenscheiben gekauft, die von einem Berliner Prüfer eingetragen wurden. Unsere sächsischen Polizisten haben ihn angezeigt, die Sache ist mit Anwalt vor Gericht gegangen. Fazit: keine Punkte, keine Geldstrafe, aber Folie entfernt. Ich würde es sein lassen.
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@ Semmler
Hallo sehe ich richtig, hast Du die C5 aus Kronau ???
Mal ein neues Mitglied aus dem Landkreis !!! Sei gegrüsst
Gruß
peterR
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Hallo !
Ich kann das bestediegen , in Frankreich ist es auch nicht erlaubt .
Grüsse Jean-Claude .
Ameisen haben keine .........................lebe deinen Traum
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Nur die Heckscheibe kann man somit aber abdunkeln ohne Ärger/Punkte zu bekommen, oder?
Hatte heute zufällig daran gedacht. Deshalb kommt mir das Thema hier gerade recht.
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