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Es handelt sich eindeutig um einen mittigen Frontschaden. Die Beschädigungen fanden nicht an der Seite statt, hat also in der Sache ohnedies null mit dem ominösen 180-Schild zu tun.
Das sehe ich zwar auch so, aber es ist leider im Streitfall anders. Ich habe beruflich nur mit Waschanlagen zu tun und war schon sehr oft als sgenannter "Fachmann" von Betreibern oder Geschädigten vor Gericht als Zeuge geladen.
In einem Fall wurde der Spiegel eines 3er BWWs abgerissen. Der Grund warum der Kunde kein Geld sah war in dem Fall der nicht serienmässige Heckspoiler!!!. Es ist kaum zu glauben, aber der Richter teilte die Meinung des Anwalts. welcher auf das Schild mit den allgemeinen Hinweisen:"Nur für serienmässige Fahrzeuge" aufmerksam machte. Der Spoiler wurde nicht abgerissen, aber das war dem Richter egal.
Im Fall von Jochen soolte doch mal jemand der in der Nähe wohnt in 3 Wochendort an der Waschanlage mal vorbeischauen. Das 1,80m Schild ist dann sicher weg. Wie gesagt, ich kenne sicher über 1000 Waschanlagen im Land, aber keine mit einer derart schmalen Waschbreite.
Frank
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Hi Frank,
fährst Du mit der C5 noch in die Waschstraße als Insider ?
Gruß
Tom
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Ja Leute, suuuuper ärgerlich. Aber ich habe mich im Gerichtssaal mit dem Gutachter angelegt, ja schon fast gezofft... Bis die Richterin meinte "Herr Anwalt, erklären Sie mal Ihrem Mandanten die Rechtslage..." Er meinte man könne in die nächste Instanz gehen, sah aber Aufgrund des Gutachtens kaum eine Chance diese zu gewinnen.
Der Gutachter bei dieser Show der liebe Gott gewesen. Er wusste wohl das man seine Entscheidung nicht anfechten kann. Alles im Grünen.
Ich saß neben meinem Anwalt und mein Hals schwillte auf die doppelte Größe... hat alles nix genutzt. Für den Typen (Gutachter) war klar: Ihm kann keiner was. Die eigentliche Entscheidung kam nicht von der Richterin, sondern ausschliesslich vom Gutachter. Da gab es nichts dran zu rütteln. Amtlich anerkannter Sachverständiger - fertisch!
Der Vergleich ist angenommen und nicht mehr widerrufbar. Thema somit genau so durch wie meine Ansichten über "a.a.S." in unserem Rechtsstaat!
Wenn ich das nächste mal in der gegend bin statte ich der Anlage mal ein Besuch ab und schaue ob das Schild dort noch so hängt. Bild wird dann gemacht!
Grüße an alle!
Jochen
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Hallo Jochen,
ist zwar super ärgerlich, aber das Beste ist, die ganze Geschichte abzuhaken,
ist jetzt eh nicht mehr zu ändern. Ne schöne Flasche Rotwein und Ärger runterspülen.
Sonst kriegst du nur noch graue Haare oder ein Magengeschwür.
Gruß
Stefan
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Hi Jochen,
was hat eigentlich Dein Anwalt bei der Angelegenheit für eine Rolle gespielt - irgendwie auch nicht die beste, oder?
Und wenn eine Richterin im Spiel ist, wird die Sache sowieso höchst bedenklich - diese Erfahrung musste ich vor langer Zeit auch schon machen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Hallo Jochen,
hattest Du eigentlich das Gefühl, dass die Marke "Corvette" eine Rolle bei der Entscheidung gespielt hat ?
Gruß
Tom
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Zitat:Original von MadTom
Hallo Jochen,
hattest Du eigentlich das Gefühl, dass die Marke "Corvette" eine Rolle bei der Entscheidung gespielt hat ?
Gruß
Tom
ich denke mal das war einfach nur die Angst der Richterin und des Gutachters davor,das sich noch mehr Geschädigte von Waschanlagen den Weg durch die Instanzen bahnen.
Denke mal solche Urteile zu Gunsten der Geschädigten wird es in 100 Jahren nicht geben.
@Jochen
Smart Repair und schwamm drüber ,
und als Lebenserfahrung buchen im Ordner"vor Gericht gibt es nicht immer Recht".
Das mit dem 1,80m Schild ist der Oberhammer gewesen.
Gruß Molle
Werner
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Zitat:Original von MadTom
Hallo Jochen,
hattest Du eigentlich das Gefühl, dass die Marke "Corvette" eine Rolle bei der Entscheidung gespielt hat ?
Gruß
Tom
Das Gefühl hatte ich eigentlich nicht. Hätte man mich aber sicherlich nicht merken lassen wenn es so gewesen wäre...
Werner, da hast Du wohl recht... danke nochmals für Deine Unterstützung bei der Sache!
Grüße,
Jochen
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Hallo Jochen,
das ist schon blöd, kommt aber in der Praxis so aber auch bei anderen Sachen oft vor.
Die Gegenseite bringt einfach viel Scheiße / schwachsinnige Argumente vor und irgendwas bleibt dann zumindest gefühlsmäßig davon an einem hängen und das Thema Einigung / Vergleich wird angesprochen.
Ein Vergleich ist für die Anwälte besser, weil die dann noch eine Vergleichsgebühr kassieren können (mehr Geld) und für den Richter auch, weil der dann kein Urteil zu schreiben braucht (weniger Arbeit).
In der zweiten Instanz hast Du, sofern Du in der ersten unterlegen warst, nur noch eine Chance von unter 10% zu obsiegen, da auch dort die Richter lieber das Urteil Ihres Kollegen bestätigen als es zu kippen. Sie hätten auch zusätzlich wieder mehr Arbeit wenn Sie zu einem anderen Ergebnis als die Vorinstanz kommen.
Arbeit haben die Beamten ja bei uns in Deutschland mehr als genug und sie bekommen ja leider auch nicht mehr Geld wenn Sie sich noch mehr machen.
Nach meiner Erfahrung hängt es sehr stark von den Personen / Anwälten und dem Richter ab, wie eine Sache ausgeht.
Einen Rechtsstaat stelle ich mir persönlich auch objektiver vor.
Viele mitfühlende Grüße
Jürgen
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Hallo Tom!
Ja, ich fahre mit meiner C5 noch in Waschanlagen, wenn auch selten da ich den Wagen lieber mit Hand wasche (was ich nicht sagen sollte, da es erstens nicht mehr erlaubt ist, und ich zweitens meine eigenen Kunden brüskiere).
Mit Waschanlage meine ich eine Portalanlage, keine Waschstrasse. Waschstrassen würde ich für Corvetten nicht unbedingt empfehlen, da dort bedingt durch den Durchsatz meistens die Bürsten auch in einem schlechteren Zustand sind, und die gesamte Wäsche etwas "grober" ist.
Zu meine Kunden gehört auch die U.S.Army und Air Force. Hier fahren recht viele C4, C5 und C6. Die meisten Leute fahren in die Portalanlagen. Bisher wurden hier noch keine Probleme festgestellt. Schäden haben wir hier eigentlich nur wenn die Amerikaner mit ihren übergrossen SUVs in die Waschanlagen fahren, obwohl sie vorher gewarnt wurden.
Noch eine Frage an Jochen: Was war das für ein Gutachter? Ein KF-Gutachter oder ein Waschanlagengutachter? Richtige Waschanlagengutachter gibt e eigentlich gar nicht. Das heisst dass sich jeder Bäcker oder Agraringenieur laut momentaner Gestzlage eigentlich Gutachter für Waschanlagen nennen darf (natürlich nicht amtlich anerkannt).
Frank
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