In Österreich gibt es keine H-Kennzeichen.
Für Oldtimer gelten folgende richtlinien (Quelle
ÖAMTC):
Oldtimer: Tipps für Steuer und Versicherung
* Kfz-Steuer ("motorbezogene Versicherungsteuer")
Die Kfz-Steuer für Pkw (umfasst auch Kombi und andere Kfz bis 3,5 T.) wird wie folgt berechnet:
(kW minus 24) pro Monat mal:
€ 0,550 bei jährlicher Zahlung
€ 0,583 bei halbjährlicher Zahlung
€ 0,594 bei vierteljährlicher Zahlung
€ 0,605 bei monatlicher Zahlung
Für Benziner ohne Katalysator werden jeweils + 20% Zuschlag verrechnet, aber nur dann, wenn sie vor dem 1.1.1987 erstmalig in Österreich zugelassen wurden!
Oldtimer-Tipp Nr. 1: Die um 20 Prozent erhöhte Kfz-Steuer ("Strafsteuer") für nicht abgasarme Fahrzeug gilt nur für Kraftwagen, die vor dem 1.1.1987 erstmals in Österreich zugelassen wurden! Wurde der Oldtimer erst nach diesem Datum erstmals in Österreich zugelassen (unabhängig von seinem tatsächlichen Alter), weil er erst dann aus dem Ausland importiert wurde, entfällt der Zuschlag.
Oldtimer-Tipp Nr. 2: Bei Vorliegen eines Wechselkennzeichens ist die Kfz-Steuer nur für das Kraftfahrzeug zu entrichten, das der höchsten Steuer unterliegt. Die Steuerberechnung sollte daher überprüft werden und bei einem etwaigen Irrtum mit dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer (ist für die Einhebung der Kfz-Steuer zuständig) geklärt werden.
Oldtimer-Tipp Nr. 3: Wird das Kennzeichen über einen bestimmten Zeitraum hinterlegt (mindestens 45 Tage, maximal ein Jahr) entfällt für diesen nicht nur die Kfz-Haftpflichtprämie, sondern auch die motorbezogene Versicherungsteuer!
Normverbrauchsabgabe
Die Nova wird fällig bei der erstmaligen Zulassung von Pkw (auch Kombi und Motorrädern) in Österreich. Die Berechnung erfolgt mittels einer Formel, die zu einem Steuersatz (bis zu 16 Prozent), abhängig vom Durchschnittsverbrauch, führt. Steuerbasis beim Eigenimport von Kraftfahrzeugen ist der sogenannte "gemeine Wert" (zB nachgewiesen durch eine Rechnung).
Oldtimer-Tipp Nr. 4: Folgende Kraftfahrzeuge gelten jedoch als "Sammlerstücke von geschichtlichem Wert" und sind daher von der Normverbrauchsabgabe befreit:
· Kraftfahrzeuge, die
· 30 Jahre oder älter sind und
· einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und
· noch im Originalzustand sind (keine wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors, usw.).
· Alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden (auch in nicht fahrbereitem Zustand).
· Ebenso jüngere Fahrzeuge, die bei einem geschichtlichen Ereignis benutzt wurden und
· Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge errungen wurden.
Kfz-Versicherung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung macht von Gesetzes wegen keinen Unterschied zwischen modernen Autos und Oldtimern. Es dürfen jedoch die Versicherer individuelle Angebote für bestimmte Gruppen erstellen.
Oldtimer-Tipp Nr. 5: Viele Versicherer haben spezielle Angebote für Oldtimer. Meist sind die günstigen Prämien an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden (zB bestimmtes Mindestalter des Fahrzeuges, Vorhandensein eines zweiten "Alltags"-Autos, etc.). Es lohnt sich jedenfalls nach Vergleich mehrerer Anbieter der Versuche eventuell eine ganz individuelle Lösung zu finden.
Oldtimer-Tipp Nr. 6: Falls mehrere Fahrzeuge, darunter Oldtimer und auch "Alltagsfahrzeuge" versichert werden sollen, kann die Wahl eines günstigeren Anbieters - auch ohne sogenannten Oldtimerrabatt - vorteilhafter sein als der Abschluss einer "teuren" Normalversicherung mit einem Veteranenfahrzeugrabatt.
Oldtimer-Tipp Nr. 7: Wer seinen Oldtimer ausschließlich im Sommer verwendet, sollte die Möglichkeit der Kennzeichenhinterlegung über die Wintermonate überlegen. Haftpflichtprämie (und Kfz-Steuer) entfallen in diesem Zeitraum.
Oldtimer-Tipp Nr. 8: Über das ganze Jahr über aktive Oldtimerfreunde verwenden in erster Linie Wechselkennzeichen. Versicherungsprämie (und Kfz-Steuer) werden dann vorerst für jedes der Fahrzeuge errechnet, bezahlt wird nur die teuerste Prämie und höchste Steuer - die anderen Fahrzeuge sind prämienfrei mit in den Vertrag eingeschlossen.
Vorteil von Import:
1. Meine Vette war zum Zeitpunkt der ersten in Betriebnahme älter als 30 Jahre weshalb keine NOVA zu Bezahlen war.
2. Eine wesentlich günstigerer Kaufpreis
3. Das Fahrzeug wurde nach dem 1.1.1987 erstmals in Österreich zugelassen und somit spare ich mir den 20%igen Zuschlag auf die KFZ Steuer
192PS = 144 KW = € 792 bei Jährlicher Zahlung
Zuschlag 20% = 158,4 somit Jährlich € 950,4
(Für eine ZR1 währen bei uns € 1834,8 jährlich zu Zahlen)
Nachteil von Import:
1. Nur eine Corvette älter als 30 Jahre bekommt ohne Probleme eine Einzelgenemigung (Typisierung).
2. Historische Fahrzeuge dürfen nur 120 Tage im Jahr bewegt werden (ist bei mir im Zulassungsschein vermerkt und bei einer Polizeikontrolle mit Fahrtenbuch zu belegen)
Dieter
Edit: Ergänzung der Nachteile