08.03.2008, 11:56
Hallo,
weiß jemand von euch "rechtssicher" ob bei der Zulassung einer Selbst Import Corvette eine Abfrage der Zulassungsstelle beim Kraftfahrbundesamt nötig ist?
Soweit ich weis ist seit dem 01.03.2007 nach der neuen Zulassungsverordnung (FZV) die bisher erforderliche "Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister" die s.g. Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr nötig.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher ob diese Unbedenklichkeitsbescheinigung identisch mit der Abfrage des Strassenverkehsamtes beim KBA ist.
Hintergrund meiner Frage ist das am heutigen Samstag das Strassenverkehrsamt mir die Zulassung meines Cabrios mit der Begründung verweigert hat das man am Samstag keine Abfrage beim KBA machen könnte. Meinem Hinweis das das nicht mehr nötig sei wurde entgegnet das sie zu dieser Abfrage gesetzlich verpflichtet seien.
Ihr könnt euch sicherlich vorstellen wie ich koche!!!
Da dies nicht das 1. Mal ist das ich über die (vermutliche) Inkompetenz der Beamten beim Strassenverkehrsamt gestolpert bin würde ich die blöde Bande am liebsten für den Schaden haftbar machen. ( Ob das wohl möglich ist??? )
Draussen scheint die Sonne, ne Menge Leute machen heute und morgen einen Ausritt mit ihrer Vette und ich gucke in die Röhre!!
Mein Blutdruckmessgerät schmeiß ich besser gar nicht erst an, sonst krieg ich noch einen Herzinfakt angesichts der hohen Werte.
mit traurigen Gruß
Christoph