nein, ist keine Sondergenehmigung, sondern einfach ECE Regelung. Darin steht auch nirgendwo ein MUSS bei Xenon eine Leuchtweitenregulierung haben, sondern dort steht nur in welchem Bereich sich die Leuchtweite verändern darf.
Wird dieser Bereich nicht eingehalten, muß eine Leuchtweitenregulierung verbaut werden, und das übrigens bei jedem PKW. Bei Xenon muß sie dann nur automatisch funktionieren.
Das ist jetzt alles ganz vereinfacht ausgedrückt, der geneigte und interessierte Leser kann sich die ECE R 48 durchlesen.
Die Scheinwerfer Reinigungsanlage ist hingegen Pflicht.
Gruß Birger
(der sich mit dem Thema für die C5 ausgiebig befassen mußte)
ja das meine ich. Die C6 wird keine Sensoren haben, da sie auch keine Leuchtweitenregulierung hat. Sie befindet sich nach meiner Vermutung eben in diesem Ausnahmebereich, wie auch bereits die C5 als die gebaut wurde.
Wenn C5 und C6 nicht in diesen ausgenommenen Bereich fallen würden, hätten beide Fahrzeuge eine LWR bekommen müssen, oder eine Ausnahmegenehmigung, die aber dann dem Fahrzeug beiliegen müßte.
Die C5 hätte dann wie alle PKWs in D seit 1990 eine manuelle LWR (dieses Rad was man verstellen kann) und die C6 dann eben eine automatische. Da die C6 auch speziell als EU Modell gefertigt wird, hätte GM dann auch eine LWR vorsehen müssen, wenn nicht eben dieser Passus in der ECE stünde.
Wir vom Velumen Team (ich weiß, klingt komisch) haben die ganzen Regelungen durchgeackert für unsere Xenon Version.
Ausgenommen Fahrzeuge deren Neigung sich bis Max 1,3% verändert und dazu gehört die C6!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Damit entfällt die LWR.
Irgendwo im EG Wirrwar ist diese Ausnahmeregelung vermerkt.
Ich glaube es ist noch nicht einmal in der COC vermerkt da es nicht extra erwähnt werden muss.