16.05.2008, 19:02
So habe jetzt die Wichtelsteiner Motorfahrzeugkontrolle bemüht,was ich darf und was nicht,und beschlossen mir ein fahrrad um das geld zu kaufen,ich fahr die Originalfelgen weiter,das habe ich nicht 13 Silvester in Ochsford stukatiert
Sehr geehrter Herr
Diese Felgen mit ET30 vorne und ET 55 hinten dürfen Sie betreffend Spurverbreiterung montieren. Der Radumfang darf sich aber um maximal +/- 8 % verändern. Die Räder dürfen beim auf das Gesamtgewicht beladenen Fahrzeug in jeder Fahrsituation nicht an irgend einem Teil der Karosserie anstehen (z.B. voller Lenkeinschlag). Die Reifenlauffläche oben muss ab 150 mm über der Radnabenmitte abgedeckt sein. Der Felgenhersteller muss eine Eignungserklärung für seine Felgen abgeben. Wie schon erwänt müssen die Felgen von uns geprüft und im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Mit freundlichen Grüssen
Negele Gerhard
Abteilungsleiter Technik
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MOTORFAHRZEUGKONTROLLE
Fürstentum Liechtenstein
Gewerbeweg 2
FL-9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
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Tel. +423 236 75 10
Fax +423 236 75 09
E-Mail: gerhard.negele@mfk.llv.li
Rund um die Uhr für Sie da: http://www.llv.li - das Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung
--------------------------------------------------------------------------------
Von: cher [mailto:cher@li-life.li]
Gesendet: Freitag, 16. Mai 2008 16:26
An: Negele Gerhard
Betreff: Betreff: AW: Form Generator Mail
Hallo Herr Negele
sorry das die Seite nicht aufgeht,das war eine Version die mir angeboten wurde
2 Alufelgen Work vorne/VS-KF10,5x19 Zoll Et30 BurningBlack BS/R-Disc 5x120.65/70.2RM12x1.5
2 Alufelgen Work hinten VS/KF 13.0x20 Zoll ET55 BurningBlack BS/R6-Disc 5x12.65/70.2RM12x1.5
das war der Link dazu,der nicht aufging
https://cgi.ebay.ch/ws/eBayISAPI.dll?Vie...:IT&ih=013
und was darf man überhaupt raufgeben
Vielen Dank für Ihre Hilfe
lg.Erich Chudy
Sehr geehrter Herr
Diese Felgen mit ET30 vorne und ET 55 hinten dürfen Sie betreffend Spurverbreiterung montieren. Der Radumfang darf sich aber um maximal +/- 8 % verändern. Die Räder dürfen beim auf das Gesamtgewicht beladenen Fahrzeug in jeder Fahrsituation nicht an irgend einem Teil der Karosserie anstehen (z.B. voller Lenkeinschlag). Die Reifenlauffläche oben muss ab 150 mm über der Radnabenmitte abgedeckt sein. Der Felgenhersteller muss eine Eignungserklärung für seine Felgen abgeben. Wie schon erwänt müssen die Felgen von uns geprüft und im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Mit freundlichen Grüssen
Negele Gerhard
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Gesendet: Freitag, 16. Mai 2008 16:26
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Hallo Herr Negele
sorry das die Seite nicht aufgeht,das war eine Version die mir angeboten wurde
2 Alufelgen Work vorne/VS-KF10,5x19 Zoll Et30 BurningBlack BS/R-Disc 5x120.65/70.2RM12x1.5
2 Alufelgen Work hinten VS/KF 13.0x20 Zoll ET55 BurningBlack BS/R6-Disc 5x12.65/70.2RM12x1.5
das war der Link dazu,der nicht aufging
https://cgi.ebay.ch/ws/eBayISAPI.dll?Vie...:IT&ih=013
und was darf man überhaupt raufgeben
Vielen Dank für Ihre Hilfe
lg.Erich Chudy
Hauptsache gesund und meine Frau hat Arbeit