Zitat:Original von Molle
@Mad Tom
den Anruf bei der Technik von Yokohama kann man sich sparen.
Da sitzen zur Zeit nur Ahnungslose.
Die ehemaligen Tester die den Reifen für Europa rausgefahren haben, konnten da bessere Aussagen machen
Hi Werner,
es geht nicht um Einschätzung, ob ein Reifen eventuell besonders herausragende Fahreigenschaften für ein Fahrzeug hat, sondern um die Freigabe auf Grund der technischen Daten. Das bedeutet eine Bestätigung, dass der Reifen für Fahrzeug von den technischen Daten freigegeben wird.
Damit ist ein Eintrag dann in der Regel nur noch Formsache
.
Gruß
Tom
So sieht die beispielsweise von Hankook aus:
H E R S T E L L E R B E S T Ä T I G U N G
Wir, die Hankook Reifen Deutschland GmbH, bestätigen hiermit, dass in Bezug auf Geschwindigkeit,
Traglast und Felgengröße keine Bedenken bestehen die Hankook Reifen:
Profil(e): Dimension / zul. Felgengrößen / Abrollumfang in mm :
K107 "Ventus S1evo" VA: 245/45 ZR 17 99 Y XL (LI: 99 / 775 kg) / 7,5 bis 9,0 x 17 / 1975
K107 "Ventus S1evo" HA: 275/40 ZR 18 103 Y XL (LI: 103 / 875 kg) / 9,0 bis 11,0x18 / 2056
auf folgenden Fahrzeug einzusetzen:
Fahrzeug / Typ: zul. max. Achslasten: Vmax:
Chevrolet Corvette C5 / 307 VA 873 kg / HA 942 kg 274 km/h (zzgl. 9 km/h Toleranz)
Empfohlener Kaltluftdruck (Volllast) S1evo bis 230 km/h : VA 2,4 bar / HA 2,2 bar
über 230 km/h : VA 2,7 bar / HA 2,5 bar
Die angegebenen Luftdrücke beziehen sich auf den Betrieb mit Volllast. Bei Teillast können diese
Luftdrücke um bis zu 0,2 bar reduziert werden.
Max. Sturz: 2o
Auf die Freigängigkeit der Reifen/Felgen Kombination an Karosserie und Fahrwerksteilen ist zu achten.
Über die Zulässigkeit der Reifen- und Felgengröße in Bezug auf die Freigängigkeit, sowie die evtl.
Notwendigkeit einer Kotflügelverbreiterung oder Tacho-Angleichung, können wir keine Aussagen machen.
Hierfür wird eine Bestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeughersteller / Importeur /
Tuner oder von einem Fahrzeugsachverständigen benötigt.
Diese Reifen entsprechen den ECE-Richtlinien.
Diese Bestätigung bezieht sich ausschließlich auf dem Einsatz der Reifen im öffentlichen Straßenverkehr
gem. §36 STVZO und kann zur Vorlage bei den prüfenden Instanzen verwendet werden, wenn die Auflagen
der Fahrzeug ABE und Rad-gutachtens- bzw. Rad-ABE erfüllt sind.
HANKOOK REIFEN
Deutschland GmbH
C. M. Lee
Technischer Leiter