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Hallo,
laut Aussage eines TÜV Prüfers ist es unmöglich eine 'nicht entschärfte' K.O. Felge bzw. Spinner eingetragen zu bekommen. Daher wollte ich hier fragen, ob es jemanden gibt, bei dem diese Felgen ohne Änderungen am Spinner eingetragen wurden. Falls dem so ist, könnte ich mit einer Briefkopie das gleiche beantragen (Könnte mir jemand eine schicken?), oder hängt das wieder vom jeweiligen TÜV Prüfer ab?
Noplan
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Hallo Planloser!
Wieso willst Du die extra eintragen lassen?
Die waren so serienmäßig und andere Kappen gibt es nicht dafür.
Ein paar zeitgenössische Bilder dazu und fertig.
Oder geh zu einem US-Car-Spezialisten und lass dort den TÜV machen oder geh zu einer anderen Prüfstelle.
Sich mit dem Prüfer weiter rumärgern ist nicht nötig.
Gruß
JR
edit: Bilder von damals:
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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@ Noplan
"JR" war schneller.
Bei meinen APPLIANCE-Felgen mit APPLIANCE-Spinner gab es auch keinerlei Schwierigkeiten.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Hallo JR,
ich hab in meinem Brief drin stehen: Felgen mit 'entschärften' Zentralverschluss. Um Diskussionen zu vermeiden, würde ich dieses 'entschärft' gerne loshaben wollen.
TÜV hab ich schon gekriegt. Mit Diskussionen meinte ich die Polizei.
Noplan
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31.07.2008, 00:15
Hallo Ihr C2ler,
ich habe in meinem Brief eintragen lassen - Felgen mit Zentralverschluß -.
Falls Du eine Kopie brauchst, knnst Du mich anmailen. Gruß
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Hallo Noplan,
hatte das gleiche Problem, obwohl der Händler gute Kontakte zum TÜV hatte. Würde das nächste mal zu DEKRA gehen, denke mit denen kann man eher sachlich argumentieren. Meine Spinner wurden gekürzt und die Schnittkanten geschliffen. Sieht nicht schlecht aus ist natürlich nicht mehr original und neu verchromt werden müssen sie auch.
Gruß Roosbad
Roosbad
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Ich fahre die absolut unverändert, da original. Eine Eintragung im Brief kann eigentlich auch nicht notwendig sein, wenn es sicht um Originalteiloe handelt.
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Einspruch .
wie sind hier in D
Und wenn sich die Vorschriften ändern und das als zu gefährlich
verboten ist, end aus.
Auch wenn der Tüv Prüfer sagt ok, warte mal ab, was die
Versicherung und Staatsanwaltschaft macht, wenn es zu Personenschäden kommt.
Ich erinnere daran, das wenn z.B ein Motorrad zu laut ist,
nicht mehr durch Bayern fahren darf, auch wenn es eingetragen
und original ist.
Punkt.
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Den Personenschaden möchte ich sehen, der von den Originalen Felgen und deren Verschluss verursacht wird.
Ich sehe das wie Mikey, wer lange fragt bekommt nur Antworten, die er nicht hören möchte.
Welcher Polizist will denn beurteilen ob original ab Werk oder ob nicht?
Gruß Thomas
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
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Hallo
Beim Motorrad kann ich die sagen, wir musten 2007 die von der Polizei
sichergestellt 2 Räder mit dem Hänger abholen.
Noch mal. es wird wohl eine Grund geben, weshalb auch in der USA 1967
diese Spinner von Chevy nicht mehr angeboten wurden.
Es gab dort schwerwiegende Verletzungen beim streifen
von Fußgängern. Und das ist auch der Grund in D.
Ohne Entschärfung wird es schwer, original hin oder her.
Und selbst wenn das ein Prüfer das abnimmt.
Lass mal etwas passieren. Wirst ganz schnell merken, wie schnell
der TÜV seinen Prüfer fallen lässt und die Zulassungsstelle
über die Staatsanwaltschaft den Halter Mitverantwortung unterstellt.
Ist schon passiert.
Nicht auf mich schimpfen
Grüße
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