Hey Folks
Ich hab ein Prob mit der TÜV Abnahme meiner 77ger Vette C3.
Der TÜV in Fürth/Bayern hat nach erster Besichtigung den roten Blinkern zugestimmt. Nachdem der "Kollege" nochmal irgendwelche "Bücher" gewälzt hat, kam er nun auf den Trichter rot gegen orange getauscht haben zu wollen (wie hässlich ist das denn ?!?!?!) . Da muss es aber eine Bestimmung geben, dass Fahrzeuge bis 1970 rot blinken dürfen. Ab 1970 ist es dann Ermessungssache des Prüfers.
Ist das so? Hat einer von Euch ebensolche Probleme bei der Erstabnahme gehabt?
Hat jemand ne Teilenummer der Blinkergläser in Orange für mich?
Oder wer hat solche Dinger rumliegen?
Also ich weiss nicht wie es bei euch in Deutschland ist, aber bei uns in der Schweiz sind die roten Rückleuchten bei den alten Amis gestattet, guckst Du hier.
Hallo Jürgen
Danke für den Tipp. Der Notnagel wäre...Orange rein...TÜV drauf.... dann wieder rot... aber ist natürlich illegal! Also dann doch besser mal auf die Suche nach einem netten TÜV-Mann gehen
Ach übrigens.....hatte mich doch vor Wochen schon schöööönnnn brav im "Neu Forum" vorgestellt.....
München ist wahrscheinlich ein wenig weit für Dich. Aber der TÜV in München kennt sich sehr gut aus (riesiges Archiv) , ist fair und einer der Mitarbeiter fährt selbst eine C3.
Kannst ja da einfach mal anrufen, falls bei Dir im Umkreis nix geht.
Viele Grüße
Don
All this has happened before and will happen again...
Edit bezog sich auf MICH. Ich hatte die Begrüßung vergessen ... deshalb hieß Edit auch: ... dann antworten !!!!!
Aber Ihr habt natürlich auch Recht - das Begrüßungsforum les' ich halt nicht so oft ...
Und Tschüß
Jürgen
Wer Neues entdecken will, muss die ausgelatschten Pfade verlassen.
Es ist seit einigen Monaten extrem schwierig bis unmöglich, rote Blinker an Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 1.4.1970 eingetragen zu bekommen.
Diese Vorschrift existiert schon seit Ewigkeiten, nur wurde sie immer gerne von den meisten TÜVlern ignoriert.
Tja, bis das große Rundschreiben von der Zentrale kam. Mit Androhungen von harten Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
Normalerweise müßtest Du separate Blinker (die sogenannten Warzen) auf die Karosse schrauben, weil die orange eingefärbten Gläser kein "E"-Prüfzeichen haben.
Zusätzlich mußt Du noch "Katzenaugen" montieren, zwei Stück mit einer Gesamtfläche von 60 Quadratzentimetern pro Seite.
Also die roten Blinker können eingetragen werden, sind also genehmigingsfähig, allerdings Ermessenssache des Prüfers. Bei mir hat das auch geklappt. Viel Glück.
Wo kommen die 60cm² Reflektorfläche pro Seite her?
Leider ist es so wie FDJ schreibt und es geht wirklich nur noch mit "beiden Augen zudrücken" des TÜV-Menschen. Mein Prüfer hat wohl den Tag sehr gute Laune gehabt und die Sache als "nicht geprüft" im Bericht eingetragen und mir trotzdem die begehrte Plakette verpasst.
Und das mit den zusätzlichen Rückstrahlern ist auch schon ein alter Hut. Ich hatte welche zum Aufkleben für den Fall der Fälle dabei. Da niemand danach gefragt hat, hab ich sie schön in der Tasche stecken lassen.
(wobei ich mir eine Fläche von 60qcm pro Seite jetzt auch nicht wirklich vorstellen kann)
Nur mal so als Tip für eine eventuelle Notlösung: (Denn es gibt ja bekanntlich keine gelben C3 Blinkergläser)
mein Kumpel hat bei seinem 68er Torino gelbe Glühlampen in die Rückfahrscheinwerfer eingebaut und die ganze Sache umverdrahtet. Damit waren dann die Herren vom technischen Überaschungsverein auch zufrieden.
Kann man ja wieder Rückgängig machen.
Viel Erfolg
Frank
PS: Demnächst baue ich noch eine BOSCH-Lichtmaschine ein, damit auch deutscher Strom fließt