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05.03.2009, 02:49
Hallo,
Wir haben hier eine Vette, welche stillgelegt ist .
Um sie wieder zulassen zu können, benötigen wir noch den TÜV Bericht.
Konnte der Eigentümer nicht mehr finden.
Laut Zulassungsbescheinigung hat sie noch TÜV bis 9-2010.
Habe nun folgende Institutionen angeschrieben:
TÜV Nod - Süd - Rhienland, GTÜ, KUS und Dekra.
Keiner hat einen Bericht.
Das Auto war in 76437 Raststatt zugelassen.
Hat noch jemand einen Tipp, wo ich noch nachfragen könnte?
Grüße
Frank
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Da der letzte Eigentümer scheinbar im September 2008 also vor rund sechs Monaten eine HU hat machen lassen, sollte er doch wissen bei welcher Organisation bzw. in welcher Werkstatt.
Die Daten werden schon seit Jahren gespeichert und sollten daher auffindbar sein.
Ansonsten musst Du leider den saueren Apfel nehmen und den Wagen erneuert zur HU bringen.
Viele Grüße von Ben
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Zitat:Original von Gold
Hallo,
Wir haben hier eine Vette, welche stillgelegt ist .
Um sie wieder zulassen zu können, benötigen wir noch den TÜV Bericht.
Konnte der Eigentümer nicht mehr finden.
Laut Zulassungsbescheinigung hat sie noch TÜV bis 9-2010.
Habe nun folgende Institutionen angeschrieben:
TÜV Nod - Süd - Rhienland, GTÜ, KUS und Dekra.
Keiner hat einen Bericht.
Das Auto war in 76437 Raststatt zugelassen.
Hat noch jemand einen Tipp, wo ich noch nachfragen könnte?
Grüße
Frank
Nimm dir den Verkäufer mit ins Boot! Wer nach nem halben Jahr nicht mehr weiß, wo er seinen Tüv her hat, hat ihn nie offiziell gemacht! Das heißt auch, dass du evtl. mit einer "Miene" durch die Gegend fährst!
Ich würde das Ding mal in eine einfache Werkstatt bringen und checken lassen. Es wird ersichtlich sein, ob dein Auto vor einem halben Jahr Tüv bekommen haben könnte oder ob was gedreht wurde.
Danach hast du alle Türen offen...Preisminderung, Betrugsanzeige, Nachbesserung, Tüv auf Kosten des Vorbesitzers...
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Zitat:Danach hast du alle Türen offen...Preisminderung, Betrugsanzeige, Nachbesserung, Tüv auf Kosten des Vorbesitzers...
Da wäre noch, teeren, federn, rädern, Lynchen u.s.w.
Spaß bei Seite. Das ist wirklich schon sehr seltsam wenn man nicht mehr weiß
wo man zu letzt beim TÜV war. "Nachtigall ick hör dir trapsen"
Vielleicht will er garnicht mehr wissen wo es war.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]
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Für die Zulassung benötigt man doch nur eine gültige Abgasuntersuchung.(min.1 Monat gültig)
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Zitat:Original von uwili
Für die Zulassung benötigt man doch nur eine gültige Abgasuntersuchung.(min.1 Monat gültig)
Ne, bei uns brauch man auch den Tüv-Bericht...
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wenn der letzte Besitzer die HU machen ließ, dann muß ein Stempel in der Zulassungsbescheinigung sein, auf dem die Prüforganisation draufsteht.
falls es schon der vorletzte Besitzer war, oder der letzte Besitzer sich seit der HU Ersatzpapiere ausstellen ließ und der HU-Termin deshalb von der Zulassungsstelle eingetragen wurde, dann kannst du mal dort anrufen. Vielleicht haben die eine Kopie gemacht oder die Prüfberichtsnummer gespeichert.
Da würden bei mir aber auch die Alarmglocken läuten.
wie uwilli schreibt, dürfte die Zulassungsstelle genaugenommen den TÜV-Bericht garnicht verlangen.
Zitat:§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(10) 1Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. 2Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. 3Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. 4Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.
allerdings ist es sicher nicht sinnvoll, hier mit der Zulassungsstelle auf Konfrontationskurs zu gehen, vor allem wenn man noch über ein kleines Kennzeichen verhandeln will.
Zitat:Konnte der Eigentümer nicht mehr finden
.........aber vielleicht seine Versicherung?
Die hat doch eine Kontrollmitteilung von der Zulassungsbehörde bekommen, da könnte man doch evtl.
zum TÜV , DEKRA , etc. zurückverfolgen?
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Zitat:Original von Nero
wenn der letzte Besitzer die HU machen ließ, dann muß ein Stempel in der Zulassungsbescheinigung sein, auf dem die Prüforganisation draufsteht.
falls es schon der vorletzte Besitzer war, oder der letzte Besitzer sich seit der HU Ersatzpapiere ausstellen ließ und der HU-Termin deshalb von der Zulassungsstelle eingetragen wurde, dann kannst du mal dort anrufen. Vielleicht haben die eine Kopie gemacht oder die Prüfberichtsnummer gespeichert.
Da würden bei mir aber auch die Alarmglocken läuten.
wie uwilli schreibt, dürfte die Zulassungsstelle genaugenommen den TÜV-Bericht garnicht verlangen.
Zitat:§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(10) 1Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. 2Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. 3Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. 4Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.
allerdings ist es sicher nicht sinnvoll, hier mit der Zulassungsstelle auf Konfrontationskurs zu gehen, vor allem wenn man noch über ein kleines Kennzeichen verhandeln will.
Verhandeln gibt es in Berlin nicht...Tüv-Bericht zeigen oder abziehen...und kleine Kennzeichen
Bei lauter frustrierten Affen freuen die sich noch, wenn sie dir dein Auto mit einem Pizzablech verschandeln können. Da sucht man auch keine "Lösung", sondern du fährst das Auto brav in den Osten, zeigst denen dein Auto und selbst wenn ein großes Kennzeichen die Luftzufuhr für den Motor dicht macht, oder bei der C5 über dem Abschlepphaken hängt, gibt es nichts ausserhalb der Regel. Jedes 2. Wort ist "Gesetzgeber" und wenn du diskutierst, legen sie dir das Auto vor Ort still, da offentsichtlich kein Nummernschild "ordnungsgemäß" angebracht werden kann.
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Hi, lieben Dank für die Antworten.
Tüv wegen 0 mm Profil auf den Gummis und fehlenden Teile im
Seitenteil nicht möglich.
Muss erst reparieren.
AU habe ich heute machen lassen.
Nein, kein Stempel im Schein, da immer wieder im Winter stillgelegt.
Neuer Schein von 4-2009 leider ohne Stempel.
Zurückgeben ? Nö bin nicht blöd
Versteckter Mangel ?
Nö, auf Bühne gehabt , 1400 Km selber gefahren das Teil.
Nur ein echter Vorbesitzer (letzten und einzigen 10 Jahre) der bei der
Abholung feuchte Augen hatte.
Ehemaliger Eigentümer hat es in TÜV Werkstatt machen lassen,
die jetzt nicht mehr existiert.Die Rechnung hab ich.
Nutzt nichts.
Gibt es eine Zentrale Anlaufstelle, wo ich das nachfragen kann?
Grüße
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