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Zitat:Original von Corvettenuschi
Hi Achim,
habe ich auch mal gedacht! Stimmt aber nicht!
Ich wollte unsere Z06 anmelden und hatte mich auch gut vorbereitet. Nützte aber alles nix, die Querulanten hatten mal wieder einen ihrer 365 schlechten Tage im Jahr und ließen nicht mit sich reden. Gut, hab ich gesagt, hol ich mir nen Gutachten/Ausnahmegenehmigung vom TÜV speziell für dieses Fahrzeug. Jo, hamse gesacht, machense ma, müssen wir nicht anerkennen.
Die haben mir auch schon ne Sondergenehmigung, die SIE mir SELBST erteilt haben, wieder entzogen.
Sind alles lange Geschichten und es ist müßig, darüber zu diskutieren.
Wer hat das neulich noch gesagt? "Auf See und bei der Zulassungsstelle sind wir in Gottes Hand." ... oder so ähnlich ...
Ich freu mich für jeden, der sein Ziel bei der Zulassungsstelle erreicht ... egal wie!
viele Grüße
Anke
Genau so sieht es aus, sie müssen das nicht...!
Wenn man jemanden von der zulassung kennt gehen viele sachen die sonst garnicht gehen, auch Mopedschilder in Kleinschrift
Aber das mit den Klebeschildern hab ich auch noch nie hinbekommen, die sind angeblich verboten und die gibt es nicht (aussage der Zulassung).
Was ich sehr seltsam finde, kommt mir doch ab und zu ein BMW Z1 damit entgegen...
hab noch was besseres gesehen an einem Ferrari... Kennzeichen größe vorne ca. 20cmx8cm war aus Kunstoff und mit stempel.. Wenn man Geld hat...
Klick doch mal drauf:
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Aber das es was mit den Blumen bringen soll.....
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Bei meiner Cobra ist im Brief für vorne ein Klebeschild eingetragen.
edit, nur ist es sehr sehr fraglich, ob sie mir auf der Zulassung auch solch ein Klebeschild zugeteilt hätten.
Gebremst wird erst, wenn du Gott siehst !
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[quote]Original von machtin68
hallo thomasv, wustte gar nicht das du mich kennst. ( woher eigendlich)
quote]
Natürlich kennt er Dich, aus dem Bandit-Online Forum, genauso wie ich.
Viel Spass mit Deiner C5.
Jens
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Alles ganz easy - ich habe an meiner c2 hinten und vorne ein Leichtradkennzeichen eingetragen. Dennoch sagt die Zulassungsstelle "no way". Hinten ok, aber vorne geht auch ein größeres. Habe mit Engelszungen geredet, argumentiert und zum Schluß gekratzt, gebissen und gespuckt. Alles vergebens. Habe jetzt vorne eines ohne Plaketten und führe das "große" immer mit. Bin noch nie angehalten worden, aber wenn kostet es max. 30,- Euro Strafe. Allerdings dürfen keine anderen, stempelähnlichen Aufkleber drauf sein - dann ist es Urkundenfälschung und die Rechtslage sieht anders aus.
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Fahre auch das "kleine" ohne Stempel, bin schon neugierig was bei einer Kontrolle rauskommt, hat das
schon jemand erlebt?
Gruss RainerR
RaRo
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hallo gemeinde
das mit den blumen muß man ja nicht, sondern man kann das machen.....
denke mal die hier am meisten was gagegen schreiben haben am wenigsten den ar... in der hose auch so was zu machen, aber seis drum
das was ich mit dem post wollte , ist einfach mal meine bisher positiven erfahrungen mit der zulassungsstelle HH-Bergedorf mitzuteilen, nicht mehr und nicht weniger.
hallo jens: dich hätte ich anhand deiner avantare schon erkannt, aber olipan bestimmt nicht...
gruß
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Zitat:Original von RainerR
Fahre auch das "kleine" ohne Stempel, bin schon neugierig was bei einer Kontrolle rauskommt, hat das
schon jemand erlebt?
Gruss RainerR
Hier geht es in erster Linie zwar um Klebekennzeichen, der zweite Absatz sagt aber was gegen das Mitführen des gestempelten Schildes in der Fahrgastzelle.
Kopiert aus Jojos Beitrag in einem anderen Forum.
Zitat:Von dem Halter eines Kfz kann verlangt werden, dass ein selbstklebendes Kennzeichen, das nicht den einschlägigen Vorschriften entspricht, von dem Fahrzeug entfernt wird. Dies gilt auch dann, wenn ein normales Kennzeichen mitgeführt wird, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem jetzt veröffentlichten Fall.
In dem Fall ging es um eine Autofahrerin, die an ihrem Mazda vorne nicht das von der Behörde abgestempelte Kennzeichenschild, sondern ein Klebekennzeichen angebracht hat. Das abgestempelte Schild führt sie nach ihren Angaben im Straßenverkehr mit sich und legt es, wenn sie ihr Fahrzeug parkt, hinter die Windschutzscheibe.
Die beklagte Stadt gab der Klägerin auf, das Klebekennzeichen zu entfernen und die Mängelbeseitigung nachzuweisen. Hiergegen machte die Dame geltend, das beanstandete Folienkennzeichen, welches sich schon sieben Jahre auf dem Fahrzeug befinde, entspreche den Vorschriften. Vorsorglich beantragte sie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Dies lehnte die Stadt ab.
Die von der Klägerin nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage hatte ebenfalls keinen Erfolg. Das Klebekennzeichen, so das Gericht, erfülle die Anforderungen der einschlägigen Bestimmungen nicht, da sich auf der Vorderseite des Mazdas nicht das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer befinde. Zudem habe die Stadt zu Recht auch keine Ausnahmegenehmigung erteilt, weil hierfür kein Grund bestehe.
Ein solcher könne dann gegeben sein, wenn etwa die Anbringung eines herkömmlichen Schildes an einem Fahrzeug technisch nicht möglich sei. Am Mazda der Klägerin könne aber nach Aussage des Herstellers problemlos ein gängiges Kennzeichen angebracht werden. Ästhetische Gründe oder die notwendigen finanziellen Aufwendungen der Klägerin für die Entfernung des Klebekennzeichens und eine ihrer Meinung nach dann notwendige Neulackierung der Motorhaube rechtfertigten die Erteilung der gewünschten Ausnahme ebenfalls nicht.
Die Entscheidung (Urteil vom 06.04.2009, - 3 K 904/08.KO -) ist noch nicht rechtskräftig.
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Tja...was soll man da sagen...ich hab in Hessen eine ewige Diskussion wegen roten Kennzeichen, die ja wahrlich nicht ständig im Straßenverkehr in Benutzung sind. Es liegen zwei Gutachten (in Zahlen 2) vor,die lediglich die technische Möglichkeit der Anbringung von kleineren einzeiligen Kennzeichen oder eines Leichtkraftrades bestätigen...der Amtsschimmel ist dennoch komplett störrisch.
Wenn ich die Zeit hätte mich täglich mit diesem Verwaltungsunsinn zu beschäftigen, würde ich dem nachgehen...mittlerweile fehlt mir schlicht die Lust...ich hab die Kennzeichen im Innenraum und den Mailverkehr sowie die Gutachten im Ordner des Fahrtenbuchs dabei. Bisher bin ich noch nicht angehalten worden.
Nervig isses trotzdem.
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