Och Franky, wo bin ich zuhause? Wenn meinte Andi...??? Welche Zulassungsstelle ist das wohl von den abgebildeten Kennzeichen? Und um die Kennzeichen ging es beim Zitat...
OK, versteht nicht jeder ohne darüber ein bißl nachzudenken.
Gell...
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Stimmt, Jens, mit dem nachdenken habe ich so meine Probleme.
Das Thema hier sind doch Blinker, oder? Nur weil einer im Nebensatz von Schwierigkeiten mit Nummernschildern schwadroniert, so soll das doch keine Aufforderung zur Selbstbeweihräucherung sein. Zumal 90% der Corvetteheinis mit kleinen Nummern rumgurken.
Zitat:Original von Frank the Judge
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Nur weil einer im Nebensatz von Schwierigkeiten mit Nummernschildern schwadroniert, so soll das doch keine Aufforderung zur Selbstbeweihräucherung sein. Zumal 90% der Corvetteheinis mit kleinen Nummern rumgurken.
Danke für die Info.Das heist also Tüv+H-Zulassung mit kl.Kennzeichen eintragen und dann wieder auf Rote Rücklichter umbauen.Hoffe das die bis Juli nicht wieder was ändern.
Habe dies Thema mit interessant verfolgt - bei mir ist alles eingetragen .. rote Hinten .. mit Rückstrahlern... und die Seitenmarkierungen .
Frage : Ist das ganze nicht eine genehmigte Bauart - die eine gesamt Abnahme hatteß
Wenn man nun fordert , hinten ein gelbes Blinklicht einzubauen ... ist dies nur mit sehr erheblichen Aufwand zu bewerkstelligen - und verliert man - da es den Oldtimerstatus betrifft - nicht dadurch denselben?
Ich würde es auf einen Konflikt ankommen lassen .... einen damaligen Bekannten hatten diese " Fachleute" von der Abnahme bei einem alten '57 Ferrari gefordert , gelbe Blinker zu montieren.
Bei seiner Nachfrage zu dem wie wurde ihm erklärt , er könne ja ein Loch in die Kotflügel bohren und dort Aufbaublinker montieren.
Er ließ sich sofort den Vorgesetzen kommen und fragte den noch mal , ob es hier normal sei , bei einem Voll restaurierten Fahrzeug in dieser Gattung derartiges zu verlangen , worauf der sofort die Zulassung zusagte.
Einem anderen Corvette Fahrer mit einer C2 (bei einem Treffen) wurde bei der Abnahme verlangt , die Zentral Verschlüsse der Räder zu ändern - sie entsprächen nicht mehr den Vorgaben.
Kl. Nummernschild vorne wurde verweigert , weil es nach neuen Vorschriften zumutbar sei bis zu 10% des Wertes vom Fahrzeug für Umbauten zu fordern , um die neuen Vorschriften zu erfüllen.
Mit einem Anwalt ging alles seinen richtigen Gang - nur dauerte es etwas länger.
Hier fehlen oft die Präzedenzfälle - an denen man diese " Fachleute" festmachen kann.
LG Bernd
...... klug ist jeder - der eine vorher , der andere nachher ....
Es behauptet ja auch niemand, daß es keine roten Blinker gibt. Nur wird es bei einer Neu- zulassung erheblich schwerer bis unmöglich.
Die bereits eingetragenen haben (hoffentlich noch lange) Bestandschutz.
Frank
Zitat:Original von man-in-white
Es behauptet ja auch niemand, daß es keine roten Blinker gibt. Nur wird es bei einer Neu- zulassung erheblich schwerer bis unmöglich.
Die bereits eingetragenen haben (hoffentlich noch lange) Bestandschutz.
Frank
Hallo Frank (m-i-w),
schaue mal auf das "Modeljahr", bis 1975 werden Ausnahmegenehmigungen für rote Blinker leichter erteilt, als für 80er MY.
Die strikte Anwendungsverordnung zur Erteilung diverser Ausnahmegenemigungen erfolgte erst in den letzten Jahren.
"454 C 3" ist noch nicht so lange in unserem Forum und kennt daher nicht den "Werdegang" (die 'zig Postings zu diesem Thema) und unseren stillen Protest.
Worauf ich an sich raus wollte ist , das wenn ein US Fahrzeug mit roten Blinkern & Co ausgeliefert und so in Deutschland nach Licht Umrüstung zur Euro Norm die Zulassung bekam , ist es für mich unverständlich , das ein " Beamter" oder ein Nachträglicher Erlass überhaupt in Erwägung ziehen kann , es plötzlich nicht mehr zu erlauben.
Für mich ist derartiges ein Widerspruch in sich (?) !
LG Bernd
...... klug ist jeder - der eine vorher , der andere nachher ....