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Fahren ohne Schilder
#1
Hallo,
weiß jemand wie die gesetzliche Regelung ist für Fahrten ohne Schilder zur Zulassungsstelle ? Reicht die Deckungszusage ?
Es geht nicht um ungestempelte Schilder sondern es sind noch keine vorhanden.
Bei Google hab ich nichts aktuelles gefunden.



Gruß Wolfgang
 


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#2
Hallo Wolfgang,

das ist nicht erlaubt.

Du darfst nur dann mit entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren, wenn das Fahrzeug bereits einmal auf diese Kennzeichen zugelassen war.

Ich bin mit meiner C1 mit meinen bereits vorher geprägten Wunschkennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren. Als mich der Zulassungsstellenleiter gefragt hat, wie ich hingekommen sei und ich es ihm erklärt habe, ist er vor Schreck fast tot umgefallen. Großes Grinsen

Ich wusste es aber vorher auch nicht genau.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#3
Moin Jürgen,
hab ich mir gedacht, aber Gudrun wollte mich so losschicken haarsträubend



Gruß Wolfgang
 


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#4
Moin moin. Hallo-gruen


Lass das bloss sein Wolfgang !!! Richter

Es ist genau wie Jürgen schon geschrieben hat und ich kenne aus meinem Bekanntenkreis jemanden der genau das gemacht hat (auch unwissendlich) und jetzt den Ärger hat weil die Rennleitung auch gerade beim Amt war als er auf den Hof gerollt ist. haarsträubend




Prost!
Christian
TeufelfeuerLOUD PIPES SAVE LIVES Teufelfeuer
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#5
Wenn Du erst bei der Zulassungsstelle reinguckst, kannste da irgend so 'nen Papierkram kriegen, mit dem Du dann ohne Kennzeichen auf direktem Weg dort hin fahren kannst ... geht aber nur, wenn die das Auto wegen irgendwas sehen wollen. Das war zumindest vor ein paar Jahren in Osnabrück noch so als ein Bekannter von mir seine 90er C4 zugelassen hat.
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#6
Hallo Wolfgang
Ich bin mit meiner ZR-1 mit KKZ in Mopedgrösse zur Zulassung gefahren. Da haben die Jungs und Mädels auch gleich feststellen und sehen können daß eine andere Grösse auf die Corvette nicht passt.
Hat reibungslos gefunzt und hat Spaß gemacht Großes Grinsen. Die Mopedgrösse wurde auch anstandslos gegen Entrichtung von 25 Eus in den Beipackzettel Feixen des Scheins eingetragen.

Gruss
Gerhard
[Bild: ef7f3843d76eb9e44732611841740666.png]
It's never too late to have a happy childhood  driver

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#7
Zitat:Original von JR

Du darfst nur dann mit entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren, wenn das Fahrzeug bereits einmal auf diese Kennzeichen zugelassen war.

für Köln trifft das nicht zu. Man muss das nur bei der Deckungskarte mit angeben.
Hier steht folgendes:

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Ihr Wunschkennzeichen können Sie auch online aussuchen und für einen Zeitraum von zunächst 180 Tagen reservieren. Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie ausdrucken und bei der Zulassungsstelle oder im Kundenzentrum Innenstadt vorlegen müssen. Sollte es erforderlich sein, die Kennzeichenreservierung zu verlängern, zum Beispiel, weil sich die Auslieferung des neuen Fahrzeuges verzögert, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsstelle in Verbindung.

Mit dieser Bestätigung können Sie die neuen Schilder vorab kaufen und diese für die Fahrt zur Zulassungsstelle oder zum Kundenzentrum Innenstadt nutzen. Für Fahrten zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung können sie ebenfalls genutzt werden. Fahrten zu anderen Zwecken sind mit diesem ungestempelten Kennzeichen nicht zulässig. Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.
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#8
Morgen Leute Hallo-gruen


Und wie sieht das mit ungestempeltem Kennzeichen aus wenn das abgestempelte im Kofferraum liegt?
Irgendwie find ich auf den "Amtsseiten" da keine konkrete Aussage, vor allem über die Preise.......
Hat da jemand "Erfahrungswerte"?


verschlafender Gruß, André Schnarchen
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#9
Hallo Zusammen,

das neue Zulassugsrecht gibt es seit drei Jahren. Wie schon geschrieben wurde, gibt es da einige Änderungen.

cu Volker Yeeah!

Hier mal der Pressetext vom Kreis Unna mit Auszügen der Neuregelungen als PDF:


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
Alles hat seine Zeit. 
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#10
Aus aktuellem Anlass hierzu noch eine Frage Frage

Ich hab mir eine C3 gekauft, die z.Zt. bei Jörg Vogelsang fertig gemacht wird. Nächste Woche will ich sie abholen.
Das Auto hat bisher noch die Kenzeichen vom ehemaligen Besitzer drauf. (Versicherung abgemeldet)
Von meiner neuen Versicherung ADAC habe ich eine "Versicherungsbestätigungsnummer"
Ich hätte alternativ auch rote Kennzeichen die allerdings nicht dran passen.
Die neuen Kennzeichen gibt mir meine Zulassungsstelle noch nicht, da ich das Auto vorstellen soll.

Ich möchte das Auto dann nach Thürigen überführen , wie mache ich das am besten Frage


Hallo-gruenRonald
[Bild: 12130184at.gif]
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