Zitat:Original von Jochen
Laut Aussage meiner TÜV Prüfer und meiner Zulassungsstelle muss hinten kein kurzes Kennzeichen eingetragen werden. Dies ist nur vorne notwendig. Steht auch sicher irgendwo in der StVZO... hab aber keine Lust zu suchen
Grüße,
Jochen
Was notwendig ist und was man bekommt, sind ja oft zwei verschiedene paar Schuhe in Deutschland...
Ich hab auch vorne das 32er, das Bild direkt über meinem Post (KH C5) zeigt ja vorne ein 32er und hinten ein "längeres" (36 oder 40?), und bei meinem Firebird damals war das 32er nur hinten eingetragen, da hatte ich hinten das kurze und vorne ein 46er, sah bei DH A6 ziemlich blöd aus! Hab es dann mit Blechwinkeln weit unter der Frontschürze versteckt...
Gruss, Bernd
Seek freedom and become captive of your desires. Seek discipline and find your liberty.
Eigentlich ist für die Vergabe der Kennzeichen ja nur die Zulassungsstelle verantwortlich, die auch den Fahrzeugschein erstellt.
Wieso muss bzw. sollte dann ein kurzes vorderes Kennzeichen eingetragen werden
Es wäre dann doch nur die Dokumentation der vorher getroffenen Entscheidung. Denn eine andere
Zulassungsstelle muss sich noch lange nicht an diese Entscheidung halten.
Bei meiner C4 und C5 die vorn ein 32er hat ist dies nämlich nicht der Fall.
ja da habt ihr schon ein proplem gehabt mit euren nummern. wir haben in der schweiz kleinere nummern und die passen unaufällig vorne sowie hinten in die aussparungen. liegt bei euch anscheinend an euren ämtern, beamten, usw. da diese fielmann noch nicht kennen. da bei uns alle die kleinen lesen können, auch ohne fielm...
gruss frank
FOTOS DER NORDKAP TOUR 2011 mit C5 und 2018 mit C6 ZR1 UNTER BOARDSUCHE. MIT DER CORVETTE ANS NORDKAPP
FOTOS DER ENGLAND TOUR 2013 mit C5 UNTER BOARDSUCHE. ENGLAND SCHOTTLAND CORNWALL MIT VETTCHEN
Gründer der Gruppe, Freunde der Corvette Switzerland (findet man im Fb.)