Zitat:Original von JR
Genauer: Für H-Kennzeichen ist es unschädlich, wenn der Umbau innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung vorgenommen wurde.
Die etwas großzügigere Regelung ist die, die demnächst auch offiziell werden soll und meist heute schon so gehandhabt wird:
Es genügt, wenn der Umbau innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung hätte vorgenommen werden können, i.e. zu der Zeit schon am Markt verfügbar war.
Gruß
JR
In der Diskussion und wahrscheinlich schon im Sommer die neuen Richtlinien:
Umbauten jederzeit möglich, wenn sie zeitgenössisch dem Originalumbau entsprechen. Also 2002 tii kann auch heute zum Turbo umgebaut werden, wenn die Zutaten stimmen.
Im Zuge der schönen Patinawagen entfällt die Mindestzustandsnote 3. Dieses wird durch "erhaltungswürdig" ersetzt.
Das liegt dann wieder im Ermessen des Prüfers (also wahrscheinlich wieder das Nord-Süd-Gefälle).
Es dürfen andere Motoren eingebaut werden, die zeitgenössisch sind. Das wird aber unter strengeren Auflagen ablaufen, nämlich so, wie es früher üblicherweise gemacht wurde. Demnach ist es (wieder) möglich, einen alten Land Rover mit alten Peugeot Dieselmotoren zu bestücken, weil das früher normal war.
Was nicht mehr möglich sein wird, aus Betriebskostengründen einen alten Taxidiesel in einen 6.9er Benz zu hängen. Das war nämlich damals nicht üblich.
Ich finde, die TÜV Bestimmungen werden immer besser und kulanter. Wenn ich vergleiche, was vor 30 Jahren möglich war - nämlich nichts - und was heute möglich ist, bekomme ich, was Zulassungsbestimmungen angeht, in Deutschland schon fast Arizona-Gefühle.