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Anmeldung eines Fahrzeugs an Zweitwohnsitz in Deutschland (bin Schweizer)
#1
Liebe Corvette Community

Eine etwas exotische rechtliche Frage in die Runde geschmissen: Ich bin Schweizer und habe meinen Hauptwohnsitz in der Schweiz. Katja und ich werden  aber demnächst stolze Besitzer eines Ferienhauses in Deutschland sein. Irgendwann werden wir sogar umsiedeln; das ist aber noch nicht soweit.
Ich bin gleichzeitig auf der Suche nach einem Oldtimer und der Gedanke ist naheliegend, diesen z.B. aus USA direkt nach Deutschland zu importieren und an unserem "Zweitwohnsitz" zuzulassen. Das alleine dürfte kein Problem sein.

Die Frage, die ich mir stelle:
Dürfte ich dieses Auto überhaupt fahren?? Und wenn ja, nur innerhalb von Deutschland oder auch im Ausland? Wie gesagt, Auto auf mich in Deutschland zugelassen und versichert an meinem Zweitwohnsitz in Deutschland, aber als Schweizer mit Hauptwohnsitz Schweiz und Schweizer Führerschein. 

Kennt sich jemand hier mit diesem Thema aus?

Herzlichen Dank und Grüsse

Martin
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#2
Martin, nach wie vor gilt, dass Inhaber einer Schweizer Fahrerlaubnis ihren Führerschein innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben müssen. Eine Schweizer Fahrerlaubnis verliert ihre Gültigkeit sechs Monate nach der Einreise. Da Ihr aber weiterhin Euren Wohnsitz in der Schweiz habt, dürfte eine Umschreibung erst notwendig sein, wenn Ihr tatsächlich nach Deutschland zieht, also den 1. Wohnsitz hier habt. Ihr müsst Euch weniger als 185 Tage pro Jahr dort aufhalten, die Hauptwohnung weiterhin in der Schweiz haben und Euch dort weiterhin hauptsächlich aufhalten, dann könnt Ihr ohne Umschreibung weiter fahren.

Grundsätzlich müsst Ihr, wenn Ihr dann den Schweizer Führerschein in Deutschland umschreiben lasst, keine erneuten Führerscheinprüfungen absolvieren. Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es nämlich ein entsprechendes, gegenseitiges Abkommen, das eine vereinfachte Umschreibung der Führerscheine aus den beiden Staaten ermöglicht (vgl. Staatenliste in Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung).

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#3
Danke dir Edgar  OK!

Meine Befürchtung bleibt, dass es in der Schweiz als Steuerhinterziehung gelten würde, wenn ich als Schweizer Bürger und Steuerzahler mit einem in Deutschland (auf mich) zugelassenen, versteuerten und versicherten Auto rumfahre. Oder mache ich mir da zu viele Gedanken?  Grübeln

Gruss, Martin
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#4
Hallo;
ich denke auch, dass es kein Problem sein sollte.
Ich bin selbst Deutscher und habe 6,5 Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet.
Aus dieser Zeit weiß ich noch, was man auf keinen fall machen darf:
- ein Fahrzeug, das in der Schweiz immatrikuliert ist, in Deutschland von einer anderen person fahren lassen.

Außerdem durfte ich meine Fahrzeuge, nachdem ich sie wieder mit nach D zurückgenommen habe, innerhalb 1 Jahres NICHT verkaufen. Sonst Steuerbetrug....
Besser ein H als ein E auf dem Kennzeichen!
Mitglied beim CFK https://www.corvettefreunde-kurpfalz.de
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#5
Es geht hier nicht um den Führerschein, sondern um die Zulassung eines Fahrzeugs auf die Adresse des Zweitwohnsitzes.

Als Deutscher in Deutschland ist es nicht möglich, am Zweitwohnsitz ein Fahrzeug anzumelden, das war früher möglich, geht aber nicht mehr.

Wie das bei einem Nicht-EU-Ausländer ist, weiß ich nicht, ruf doch einfach mal bei der zuständigen Zulassungsstelle an.

Als Schweizer darfst Du hier jedes in D zugelassene Fahrzeug fahren, Probleme (Zollvergehen) gibt es nur, wenn ein Deutscher in D ein Fahrzeug mit Schweizer Zulassung führe.

In der Schweiz darfst Du natürlich mit dem Auto nicht fahren, das ist die gleiche Problematik, nur andersrum.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#6
Das sollte überhaupt kein Problem sein. Wir haben viele Kunden auch aus Nicht EU Ländern die temporär in Deutschland leben und ihre Fahrzeuge auf ihren deutschen Wohnsitz angemeldet haben.

Gruß
Matthias


The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
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#7
(23.03.2023, 18:37)Yankeededandy schrieb: Danke dir Edgar  OK!

Meine Befürchtung bleibt, dass es in der Schweiz als Steuerhinterziehung gelten würde, wenn ich als Schweizer Bürger und Steuerzahler mit einem in Deutschland (auf mich) zugelassenen, versteuerten und versicherten Auto rumfahre. Oder mache ich mir da zu viele Gedanken?  Grübeln

Gruss, Martin

Du - mit Schweizer 1. Wohnsitz - willst also mit dem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug dauerhaft in der Schweiz rumfahren? Wenn es das ist, dürfte es in der Schweiz ein Problem geben.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#8
Neiiin Edgar, nur ab und zu ein Abstecher. Das Auto soll dauerhaft in D bewegt werden. Matthias, auf dich komme ich eh noch zu, wenn es soweit ist.
Danke euch
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#9
Wenn sie Dich in der Schweiz mit dem Auto erwischen, bist Du dran, und dann wird es richtig teuer.

Umgekehrt hat es hier in D schon Werkstätten getroffen, die nur kurz ein Auto aus der Schweiz zur Reparatur hier bewegt haben.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#10
Stimmt, ein Freund von mir, der in Singen Oldtimer restauriert hat ein Kundenauto (Ferrari) aus der Schweiz nur ca. 200 m zum umparken auf einer öffentlichen Strasse bewegt und wurde dabei von der Rennleitung angehalten. Die Strafe war um die 20k wg. Steuerhinterziehung.
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