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Da Sebastian einer der ersten sein wird der mit einer US C6 hier unterwegs ist dachte ich er gibt mal einen Erfahrungsbericht was der Spass gekostet hat, was an "Hardware" geaendert wurde und was mit Ausnahmegenehmigung ging . . . (zumindest im Freistaat Bayern ).
Lass mal hoeren . . .
Gruesse aus dem sonnigen Sueden . . .
Jochen
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Kollesche, soll ich den Thread ins C6-Technikforum verschieben, oder ......
, ....
, ....... vette Grüße, Gerd
°° °°
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Upps, mach isch selbscht . . .
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Da warte ich ja auch schon sehensüchtigst drauf
Habe heute übrigens durch Zufall folgendes auf http://www.tuev-sued.de gefunden:
Zitat:Was bedeutet der Begriff "Umzugsgut"?
Wenn Ihr importiertes Fahrzeug im Ausland mindestens 6 Monate auf Sie zugelassen war und in Deutschland auch wieder auf Sie zugelassen werden soll, gilt es als "Umzugsgut".
Solche Fahrzeuge müssen manche Vorschriften, die sonst bei der Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollgutachten) eingehalten werden müssen, nicht erfüllen.
Die Zulassungsbehörden erteilen dann Ausnahmegenehmigungen, die sonst nicht erhältlich sind. Das spart evtl. Umbau- und Prüfungskosten und erleichtert die Zulassung in Deutschland deutlich.
Ein Beispiel:
Für Ihr Fahrzeug liegt kein Nachweis über das Abgasverhalten nach EG vor. Im Normalfall muss dann eine teure Messung auf dem Abgasprüfstand durchgeführt werden, da sonst eine Zulassung in Deutschland nicht möglich ist.
Als "Umzugsgut" kann auf den Abgasnachweis verzichtet werden, eine Ausnahmegenehmigung wird im Zuge der Zulassung des Fahrzeugs erteilt.
Das war mir bisher neu, dass es bei Fahrzeugen, die als Umzugsgut eingeführt werden unter Umständen leichter ist, eine Vollabnahme durchzuführen. Das würde evtl. auch bedeuten, dass die Scheibenwaschanlage garnicht nachgerüstet werden muss?!
Grüße
Ryan
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So, da bin ich....
An dieser Stelle erst einmal Danke an Jochen, Frank F. und Frank D für die Hilfe rund um Fragen und Taten zur Umrüstung und Zulassung.
Wie Jochen bereits erwähnt hat, habe ich eine US C6 umrüsten lassen.
Die ganze Aktion dauerte nun doch etwas länger und aus diesem Grunde konnte ich nicht zur Saisoneröffnung fahren. Im Endeffekt war/ist es wohl nicht so einfach den ganzen Papierberg zusammen zu bekommen, da es noch nicht so viele Privatpersonen
gibt, die einen Eigenimport durchgeführt haben.
Mein Hauptanliegen war es den Wagen möglichst ohne grossen Aufwand strassentauglich (na ja für Deutschland eben) zu bekommen, so dass er dem TÜV vorgeführt werden konnte.
Dies gelang uns auch und es wurden nur kleinere Sachen geändert, wie z.B. NSL, Abschlepphaken usw. Für den Rest, wie Gurte, Scheiben, Scheinwerfer usw. gab es ein Papier.
Seit ca. einer Woche habe ich die Vette zurück und warte nun sehnsüchtig auf das TÜV Gutachten und die Ausnahmegenehmigungen, um sie zu lassen zu können.
Gruss
Sebastian
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Klasse!
D.h. Du hast für die Scheinwerfer eine Ausnahmegenehmigung bekommen?
Wir wurde die NSL verbaut?
Grüße
Ryan
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Zitat:D.h. Du hast für die Scheinwerfer eine Ausnahmegenehmigung bekommen?
Beachte Definition Umzugsgut!
Zitat:Wir wurde die NSL verbaut?
Flexibel...
Gruss
Sebastian
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Das macht die ganze Aktion (zumindest für mich) noch interessanter als vorher...
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Hallo Leutz,
im Nov.05 habe ich als Umzugsgut eine C6 (GCC-Version) aus Bahrain mitgebracht.
Es mussten nur folgende Umbaumaßnahmen vorgenommen werden:
- NSL hinten (wieder „rückbaufähig“ abgebaut)
- Weißes Standlicht (in Nebelscheinwerfer integriert, tolle Lösung)
Das war’s!!!
Für alles andere wurden Ausnahmegenehmigungen ausgestellt
z.B. Scheinwerfer, rote Blinkleuchten, Begrenzungsleuchten, Gurte, etc.
Nur die Borla Anlage ist (noch) nicht eingetragen...
Die Umbauarbeiten habe ich bei Auto Mandt in Hagen durchführen lassen. Empfehlenswert!
Rot blinkende Grüße, Uli
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Zitat:Original von Gironimo
im Nov.05 habe ich als Umzugsgut eine C6 (GCC-Version) aus Bahrain mitgebracht.
Was ist denn eine GCC-Version?
Zitat:Es mussten nur folgende Umbaumaßnahmen vorgenommen werden:
- NSL hinten (wieder „rückbaufähig“ abgebaut)
- Weißes Standlicht (in Nebelscheinwerfer integriert, tolle Lösung)
Das war’s!!!
Für alles andere wurden Ausnahmegenehmigungen ausgestellt
z.B. Scheinwerfer, rote Blinkleuchten, Begrenzungsleuchten, Gurte, etc.
Wow - Die haben Dir wirklich hinten die roten blinker eingetragen???
Als Umzugsgut scheint ja einiges zu gehen, was sonst nicht geht...
Grüße
Ryan
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