23.10.2006, 23:04
Es gibt doch hier einige schlaue Köpfe....kann mir jemand sagen, wie und mit welchem Erfolg man defekte Teile/Sachen in der zweiten Hälfte des 12 monatigen Zeitraums der Sachmängelhaftung bei z. B. "einem Gebrauchten" beim Verkäufer anzeigt bzw. ersetzt bekommt?
In meinem Fall geht es um ein kaputtes Lenkgetriebe. Den Wagen habe ich letzten Dezember gebraucht bei einem Händler gekauft. Der Schaden wurde jetzt festgestellt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich eine realistische Chance habe, dem Verkäufer nachzuweisen, dass der Schaden evtl. schon beim Verkauf vorhanden war. Ich denke da an die Beweislastumkehr, die mir, in den letzten 6 Monaten des Sachmängelhaftungszeitraums, im Wege steht.
In meinem Fall geht es um ein kaputtes Lenkgetriebe. Den Wagen habe ich letzten Dezember gebraucht bei einem Händler gekauft. Der Schaden wurde jetzt festgestellt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich eine realistische Chance habe, dem Verkäufer nachzuweisen, dass der Schaden evtl. schon beim Verkauf vorhanden war. Ich denke da an die Beweislastumkehr, die mir, in den letzten 6 Monaten des Sachmängelhaftungszeitraums, im Wege steht.
Gruß Sebastian
"Wir wollen keine Sammlerstücke bauen, wie es andere große Marken tun, wir wollen Sportwagen bauen, die sich jeder arbeitende Amerikaner leisten kann."
Dave Hill, 27.05.05
"Wir wollen keine Sammlerstücke bauen, wie es andere große Marken tun, wir wollen Sportwagen bauen, die sich jeder arbeitende Amerikaner leisten kann."
Dave Hill, 27.05.05