01.11.2012, 22:17
Hallo zusammen,
mal angenommen, bei einem normal zugelassenem Auto (muß nicht unbedingt eine Corvette sein), wären alle Seitenscheiben und die Heckscheibe mit Tönungsfolien beklebt, die aber nicht dunkelschwarz sondern nur eine leichte Tönung haben. Auch kann man bei normalen Lichtverhältnissen noch relativ gut von Außen ins Innere des Autos sehen, und umgekehrt auch als Fahrer problemlos nach außen sehen, da es wie gesagt, nur eine leichte Tönung ist.
Nun wird der Fahrer dieses PKW auf der Autobahn von einer Poilzeistreife angehalten und es werden die ABE für die vorderen Tönungsfolien verlangt und ihm gleichzeitig mitgeteilt, daß er ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis bewegt hat und er daher eine Strafe bekommt. Es wird ihm auferlegt, die Folien an Ort und Stelle zu entfernen, bevor er weiterfahren darf. Nach kurzer Diskussion wird ihm die Weiterfahrt aber trotzdem erlaubt, da eingesehen wird, daß die Tönung nur gering ist.
Einige Wochen später bekommt er allerdings das angekündigte Schreiben von der zentralen Bußgeldstelle, in dem er aufgefordert wird, eine Geldbuße von EUR 90,00 plus Gebühren und Auslagen, sprich einen Gesamtbetrag von EUR 113,50 zu bezahlen. Des Weiteren soll er auch noch 3 Punkte in Flensburg bekommen.
Als Begründung werden §19 Abs.5, §69a StVZO, §24 StVG und 214a.2 BKat angegeben.
(Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt)
Ist es nicht ein Widerspruch, wenn zwar zum Einen angeblich die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt gewesen sein soll, man ihn aber zum Anderen dennoch weiterfahren ließ (und zwar wissentlich mehrere hundert Kilometer bis zum Wohnort)?
Wie soll er sich verhalten? Was würde man ihm raten?
Danke & Grüße,
Christian
mal angenommen, bei einem normal zugelassenem Auto (muß nicht unbedingt eine Corvette sein), wären alle Seitenscheiben und die Heckscheibe mit Tönungsfolien beklebt, die aber nicht dunkelschwarz sondern nur eine leichte Tönung haben. Auch kann man bei normalen Lichtverhältnissen noch relativ gut von Außen ins Innere des Autos sehen, und umgekehrt auch als Fahrer problemlos nach außen sehen, da es wie gesagt, nur eine leichte Tönung ist.
Nun wird der Fahrer dieses PKW auf der Autobahn von einer Poilzeistreife angehalten und es werden die ABE für die vorderen Tönungsfolien verlangt und ihm gleichzeitig mitgeteilt, daß er ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis bewegt hat und er daher eine Strafe bekommt. Es wird ihm auferlegt, die Folien an Ort und Stelle zu entfernen, bevor er weiterfahren darf. Nach kurzer Diskussion wird ihm die Weiterfahrt aber trotzdem erlaubt, da eingesehen wird, daß die Tönung nur gering ist.
Einige Wochen später bekommt er allerdings das angekündigte Schreiben von der zentralen Bußgeldstelle, in dem er aufgefordert wird, eine Geldbuße von EUR 90,00 plus Gebühren und Auslagen, sprich einen Gesamtbetrag von EUR 113,50 zu bezahlen. Des Weiteren soll er auch noch 3 Punkte in Flensburg bekommen.
Als Begründung werden §19 Abs.5, §69a StVZO, §24 StVG und 214a.2 BKat angegeben.
(Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt)
Ist es nicht ein Widerspruch, wenn zwar zum Einen angeblich die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt gewesen sein soll, man ihn aber zum Anderen dennoch weiterfahren ließ (und zwar wissentlich mehrere hundert Kilometer bis zum Wohnort)?
Wie soll er sich verhalten? Was würde man ihm raten?
Danke & Grüße,
Christian