28.10.2014, 22:00
Die Vmax Abregelungen sind nicht immer genau bei der Werksangabe ! Bei der freiwilligen 250 km/h Selbstbeschränkung gab es einen Wettbewerb, wer die "schnellsten" 250 km/h " bietet. Da dort die Reifengeschwindigkeitskategorie "W" eingehalten werden musste, wurde 250 km/h bis 262 km/h interpretiert. (8 km/h Abstand zur zulässigen Reifengeschwindigkeit müssen eingehalten werden !). Im 280 km/h Begrenzungsfalll ist die nächste Geschwindigkeitsschwelle 300 km/h. Den Rest muss ich wohl nicht mehr näher erläutern, oder ?
Gruß
Wutzer
Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !