26.02.2015, 13:58
Liebe Corvette-Gemeinde,
mein Name ist Eckhard und bin hier im Forum bislang eher sporadisch aufgetreten. Nun möchte ich aber die eine oder andere Frage (TÜV-Vorführung naht) an die Fachkundigen von Euch richten. Dazu mehr weiter unten..
Zum Objekt der Begierde:
Nachdem ich nun längere Zeit ohne Corvette (C3) ausgekommen bin, habe ich Ende letzten Jahres eine 67er C 2 in goodwood green in sehr ordentlichem Erhaltungszustand entdeckt und diese auch erworben. Helles Verdeck (könnte eventl. das originale, ehedem weise sein – jetzt etwas ins hell beige konvertiert) und saddle-Interieur, 327er-Original-Motor (300 hp) und 4-Gang Schaltgetriebe. Habe offenbar eine sehr originale Vette (wenn auch nicht wirklich jedem Detail) erwischt…
Wie ich beispielsweise anhand der VIN (im „title“ mal wieder falsch erfasst – statt dem „S“ f. St. Louis eine 5 und zusätzlich noch eine fehlende Ziffer, aber wenigstens ist die VIN in der Zollbescheinigung korrekt) eruieren konnte, wurde der Wagen wohl im Februar 1967 gebaut/fertiggestellt. Im Rahmen diverser auszuführender Arbeiten an der Corvette, habe ich u.a. auf der Innenseite der Türverkleidung noch den Produktionsstempel (28.12.1966) entdeckt! Find ich irgendwie faszinierend und bestätigt ja wohl auch den Monat Februar des Jahres 67 als “Geburtstag“.
Meine erste Frage: Wäre es möglich, den Geburtstag (Konkret: 9.2.1967) als Tag der ersten Zulassung in die Papiere vom TÜV eingetragen zu bekommen? Wäre mir viel lieber als den üblichen 1.7.-Standardtag? Hat das schon mal jemand hinbekommen? Ich weiß – ist eigentlich egal, aber jeder spinnt halt anders…
Mein zweiter „Fragenkatalog“ betrifft die Reifen, aus denen ich bzgl. der DOT und der Geschwindigkeitskennung nicht schlau werde – vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen: Es handelt sich um Good Year (Custom Polysteel Radial) Reifen, kanadischer Produktion mit einem ca. 33 mm breiten Weißwandring der Dimension P 205/75 R 15. Alle vier Reifen weisen ein einwandfreies Laufbild mit gleichmäßigem Abnutzungsgrad auf (ca. 6 mm Profiltiefe) und weder auf den Innen- noch Außenseiten gibt es auch nicht die kleinsten Alterungsrisse – alles einwandfrei, könnten erst drei Jahre alt sein. Könnten!
De facto war es mir nicht möglich - weder auf den Innen- noch auf den Außenflanken - die klassische DOT-Ziffer (drei- oder vier-stellig) zu entdecken. Ich fand lediglich diese Hieroglyphen auf den jeweiligen Innenseiten: 1. Reifen: E13L, 2. Reifen: GO4L, 3./4. Reifen: C4R, immer in Verbindung mit DOT PDUL 720447. Kann damit jemand etwas anfangen? Weitere Angaben auf den Außenseiten: Treadwear 190, Traction B, Temperature C, max. load 725 kg, 35 psi max. press und folgende Nrn./Ziffern: 252774-GW-12H-13.
Sind diese Reifen TÜV-fähig
- obwohl kein (für mich) erkennbarer Geschwindigkeitsindex zu sehen ist,
- kein klassisches DOT-Datum vorhanden ist (Reifen aber in einwandfreiem Zustand)?
Die o.g. Größe sollte wohl TÜV-gemäß sein und den (originalen?) F78-15 entsprechen! Das vorgefundene E-Rad hat noch diese Bereifung!!! Mit DOT 137, also aus reifentechnischer Steinzeit.
Würde mich auch mal interessieren, was in Eurem Datenblatt (falls vorhanden) vom TÜV an Reifenabmessungen aufgeführt ist. Wer also eine 67er besitzt für welchen ein Datenblatt erstellt wurde, könnte mir dies vielleicht mal zukommen lassen (PN), sodass ich bei der mir noch bevorstehenden Datenblattanfrage ggf. entsprechend vergleichen könnte.
Als ich meine damalige C3 beim TÜV mit vorher erstandenem Datenblatt vorführte, hielten sich die Prüfer manisch an den dort aufgeführten "Reifenvorschlag (215/70R15 85V)" welche den originalen F70-15 entsprechen (lt. Datenblatt). Ich hatte zum Zeitpunkt der Vorführung 225er montiert, welche nach Prüferaussage jedoch eine Tachojustierung erforderlich gemacht hätte. Ich verzichtete und besorgte mir damals neue WW-Reifen der Dimension 215/70R15 98S – der Prüfer akzeptierte dann einen Tachoaufkleber „180 km/h“!
Für den Fall, dass ich ggf. neue Reifen bräuchte, müsste bei der C2 aber auch die Dimension 215/70R15 eventl. akzeptiert werden, da der Abrollumfang um weniger als ein Prozent von der Größe 205/75R15 abweicht – wenn ich richtig gerechnet habe. Liege ich da richtig?
Am liebsten würde ich aber die montierten WW-Reifen behalten – zumal in einwandfreiem Zustand und mit schönem breiten WW-Ring versehen.
Wie stehen meine Chancen?
Und habt Ihr gute Erfahrungen beim TÜV gemacht, als es um Eure H-Abnahmevorführung in meiner Gegend (Raum Pfalz/Kurpfalz) ging? Meine Erfahrungen mit der C 3 (71er) beim TÜV in MA waren damals „ganz toll“: Beispielsweise verlangte der Prüfer u.a. allen Ernstes, ich solle statt der originalen roten hinteren Blinker die vom Manta A einbauen („sind auch rund und blinken orange“)!!!
Die Blinkerfrage dürfte sich bei der C2 wegen des BJes erledigt haben - trotzdem - wer seine Corvette (oder anderen Ami) problemlos durch die H-Abnahme brachte und womöglich gar auf einen wohlgesinnten Prüfer stieß, der teile mir dies doch bitte mit.
Besten Dank für Eure Hinweise.
Gruß
Eckhard
mein Name ist Eckhard und bin hier im Forum bislang eher sporadisch aufgetreten. Nun möchte ich aber die eine oder andere Frage (TÜV-Vorführung naht) an die Fachkundigen von Euch richten. Dazu mehr weiter unten..
Zum Objekt der Begierde:
Nachdem ich nun längere Zeit ohne Corvette (C3) ausgekommen bin, habe ich Ende letzten Jahres eine 67er C 2 in goodwood green in sehr ordentlichem Erhaltungszustand entdeckt und diese auch erworben. Helles Verdeck (könnte eventl. das originale, ehedem weise sein – jetzt etwas ins hell beige konvertiert) und saddle-Interieur, 327er-Original-Motor (300 hp) und 4-Gang Schaltgetriebe. Habe offenbar eine sehr originale Vette (wenn auch nicht wirklich jedem Detail) erwischt…
Wie ich beispielsweise anhand der VIN (im „title“ mal wieder falsch erfasst – statt dem „S“ f. St. Louis eine 5 und zusätzlich noch eine fehlende Ziffer, aber wenigstens ist die VIN in der Zollbescheinigung korrekt) eruieren konnte, wurde der Wagen wohl im Februar 1967 gebaut/fertiggestellt. Im Rahmen diverser auszuführender Arbeiten an der Corvette, habe ich u.a. auf der Innenseite der Türverkleidung noch den Produktionsstempel (28.12.1966) entdeckt! Find ich irgendwie faszinierend und bestätigt ja wohl auch den Monat Februar des Jahres 67 als “Geburtstag“.
Meine erste Frage: Wäre es möglich, den Geburtstag (Konkret: 9.2.1967) als Tag der ersten Zulassung in die Papiere vom TÜV eingetragen zu bekommen? Wäre mir viel lieber als den üblichen 1.7.-Standardtag? Hat das schon mal jemand hinbekommen? Ich weiß – ist eigentlich egal, aber jeder spinnt halt anders…
Mein zweiter „Fragenkatalog“ betrifft die Reifen, aus denen ich bzgl. der DOT und der Geschwindigkeitskennung nicht schlau werde – vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen: Es handelt sich um Good Year (Custom Polysteel Radial) Reifen, kanadischer Produktion mit einem ca. 33 mm breiten Weißwandring der Dimension P 205/75 R 15. Alle vier Reifen weisen ein einwandfreies Laufbild mit gleichmäßigem Abnutzungsgrad auf (ca. 6 mm Profiltiefe) und weder auf den Innen- noch Außenseiten gibt es auch nicht die kleinsten Alterungsrisse – alles einwandfrei, könnten erst drei Jahre alt sein. Könnten!
De facto war es mir nicht möglich - weder auf den Innen- noch auf den Außenflanken - die klassische DOT-Ziffer (drei- oder vier-stellig) zu entdecken. Ich fand lediglich diese Hieroglyphen auf den jeweiligen Innenseiten: 1. Reifen: E13L, 2. Reifen: GO4L, 3./4. Reifen: C4R, immer in Verbindung mit DOT PDUL 720447. Kann damit jemand etwas anfangen? Weitere Angaben auf den Außenseiten: Treadwear 190, Traction B, Temperature C, max. load 725 kg, 35 psi max. press und folgende Nrn./Ziffern: 252774-GW-12H-13.
Sind diese Reifen TÜV-fähig
- obwohl kein (für mich) erkennbarer Geschwindigkeitsindex zu sehen ist,
- kein klassisches DOT-Datum vorhanden ist (Reifen aber in einwandfreiem Zustand)?
Die o.g. Größe sollte wohl TÜV-gemäß sein und den (originalen?) F78-15 entsprechen! Das vorgefundene E-Rad hat noch diese Bereifung!!! Mit DOT 137, also aus reifentechnischer Steinzeit.
Würde mich auch mal interessieren, was in Eurem Datenblatt (falls vorhanden) vom TÜV an Reifenabmessungen aufgeführt ist. Wer also eine 67er besitzt für welchen ein Datenblatt erstellt wurde, könnte mir dies vielleicht mal zukommen lassen (PN), sodass ich bei der mir noch bevorstehenden Datenblattanfrage ggf. entsprechend vergleichen könnte.
Als ich meine damalige C3 beim TÜV mit vorher erstandenem Datenblatt vorführte, hielten sich die Prüfer manisch an den dort aufgeführten "Reifenvorschlag (215/70R15 85V)" welche den originalen F70-15 entsprechen (lt. Datenblatt). Ich hatte zum Zeitpunkt der Vorführung 225er montiert, welche nach Prüferaussage jedoch eine Tachojustierung erforderlich gemacht hätte. Ich verzichtete und besorgte mir damals neue WW-Reifen der Dimension 215/70R15 98S – der Prüfer akzeptierte dann einen Tachoaufkleber „180 km/h“!
Für den Fall, dass ich ggf. neue Reifen bräuchte, müsste bei der C2 aber auch die Dimension 215/70R15 eventl. akzeptiert werden, da der Abrollumfang um weniger als ein Prozent von der Größe 205/75R15 abweicht – wenn ich richtig gerechnet habe. Liege ich da richtig?
Am liebsten würde ich aber die montierten WW-Reifen behalten – zumal in einwandfreiem Zustand und mit schönem breiten WW-Ring versehen.
Wie stehen meine Chancen?
Und habt Ihr gute Erfahrungen beim TÜV gemacht, als es um Eure H-Abnahmevorführung in meiner Gegend (Raum Pfalz/Kurpfalz) ging? Meine Erfahrungen mit der C 3 (71er) beim TÜV in MA waren damals „ganz toll“: Beispielsweise verlangte der Prüfer u.a. allen Ernstes, ich solle statt der originalen roten hinteren Blinker die vom Manta A einbauen („sind auch rund und blinken orange“)!!!
Die Blinkerfrage dürfte sich bei der C2 wegen des BJes erledigt haben - trotzdem - wer seine Corvette (oder anderen Ami) problemlos durch die H-Abnahme brachte und womöglich gar auf einen wohlgesinnten Prüfer stieß, der teile mir dies doch bitte mit.
Besten Dank für Eure Hinweise.
Gruß
Eckhard