(29.05.2018, 18:16)Maseratimerlin schrieb: Schön, keine Audi Diesel mehr mit Lautsprecher.
Welch eine Erlösung. Das war überfällig.
Bitte nochmals lesen.
Es geht vorrangig um nachträgliche Modifikationen der Klappensteuerung (z.B. Mild to wild und andere), aber eben auch die bekannten und illegalen "Mittelchen", um z.B. den Audi BiTu, Golf GTD, BMW i8 klanglich zu "verschönern".
Allein schon aufgrund der begrenzten Lautsprecherspezifikation der verbauten Hardware wird z.B. der Audi, der über 2 Lautsprecher verfügt, nicht so laut werden können, wie ein Serien AMG oder eine C7 im lauten Modus und diese sind so homologiert.
Es bedarf sehr großer el. Leistungen, um via Lautsprecher deutlich mehr Schalldruck zu erzeugen.
Je nach persönlichem Empfinden gibt es nun mal unterschiedliche Wahrnehmungen, was nervt und was nicht. Eben fuhr hier auf der Umgehungsstraße ein voll ausgedrehtes 4cyl 4 Takt bike im Nirvana Drehzahlbereich Ein Geräusch, was mich persönlich nervt, andere aber ganz Klasse finden.
Also immer locker bleiben.
Grüsse
Breitbeinig, geduckt, die Nase am Boden, kraftstrotzend stand er da und stank vor sich hin...sonderte bäuchlings fette, kochende Tropfen ab, knackte abkühlend, knisterte in sich hinein, atmete langsam aus, gluckste im Kühlsystem- Fritz B Busch zur C3
29.05.2018, 20:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.05.2018, 20:53 von Phönix.)
....endlich wird das Potenzniveau nicht mehr mit dB verglichen, denn 20dB mehr ist eine Verzehnfachung des Schalldruckes
und das wird bei vielen überschritten.
Gruß
Viele sind davon überzeugt, nur weil sie Lesen und Schreiben gelernt haben, andere zu kritisieren.
Eine Nachrüstung mit einer veränderten Ansteuerung von Klappenschalldämpferanlagen bzw. Soundgeneratoren ist mit den vorgenannten Anforderungen der StVZO nur vereinbar, sofern in allen wählbaren Einstellungen/Fahrmodi unter allen realen Fahrsituationen (z. B. konstante Geschwindigkeit, Beschleunigung, Verzögerung, jeweils in allen wählbaren Getriebestufen, Geschwindigkeitsbereichen und eventuellen Fahrmodi) das Geräuschniveau des umgerüsteten Fahrzeugs nicht höher ist, als das Geräuschniveau des genehmigten, serienmäßigen Fahrzeugs unter identischen Bedingungen (Vergleichsmessungen vor und nach der Änderung). Fahrzeuge bei denen aufgrund älterer Geräuschvorschriften nur jeweils einzelne Bedingungen (Gangstufen, Geschwindigkeitsbereiche und eventuell vorhandene Fahrmodi) im Rahmen der Fahrzeuggenehmigung auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft wurden, haben im Falle der hier beschriebenen Änderungen diesen Nachweis für alle eventuell vorgenannten Bedingungen (alle wählbaren Einstellungen/Fahrmodi unter allen realen Fahrsituationen) zu erbringen. Beim Vorhandensein unterschiedlicher Fahrmodi bilden die, der ursprünglichen Fahrzeuggenehmigung zugrunde liegenden geprüften, grenzwertkonformen Modi vor der
Edgar, Tom und mir ging es wohl vordergründig eher nicht um die die Laustärke.
Ich mag z.B. auch keine aufgeblasenen Titten, nur mal so zum besseren. Verständnis.