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@ eckaat
Hallo Eckaat,
schau doch mal in diesen Thread:
Wichtig: kleines Treffen im Norden ?
Forum: Man sieht sich
Ich dachte, Du sitzt da an der Quelle
Noch könntest Du Dir es aussuchen: Vor mir her fahren oder hinter mir her. Nur auf meiner Rückbank ist kein Platz mehr!!! Das wäre doch mal ein echtes Kontrastprogramm: Polarweiss und Schwarz!!
Grüße an die Ostsee
Manfred
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Huch!! Ich dachte das Treffen wäre nächste Woche! Na mal sehen,wenn komm ich aber alleine und nicht bei Dir vorbei.Von Rostock aus (da bin ich nämlich zur Zeit) fahr ich besser über Hamburg-Bremen.Wenn ich noch jemanden mitnehmen soll,dann sacht Bescheeiiid!
Gruß Eckaat
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Hallo Denny
Mein Beileid - Schade.
Hoffentlich bekommst Du keine Mitschuld, wie ich befürchte.
Gruss Volker
Gruß
Volker
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Hallo Denny,
es tut mir echt leid um Deine Vette. So neu und schon einen Unfallschaden.
Positiv an der Sache ist nur das Dir nichts passiert ist. Bei dem Tempo hätte das leicht anders aussehen können.
Das Urteil das Tripower erwähnte kenne ich auch. Es ist allerdings schon einige Zeit her, könnte vielleicht 2 Jahre her sein, da machte dieses Urteil bei uns im Oberlandesgericht in Koblenz auch die Runde.
Ich hoffe das Du gut, ohne großen wirtschaftlichen Schaden aus der Sache wieder raus kommst.
Viele Corvettegrüße
Aron
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Hi Denny ,
shit...... wegen der Vette tut immer weh sowas, ich kenn das
aber was ich darauf nur sagen kann ........ leute laßt das Rasen Bitte nicht falsch verstehen, aber unser Verkehrsaufkommen, und die sorry..... Dummheit der Anderen(anders kann man das wirklich nicht mehr bezeichnen) läßt das richitg schnell fahren einfach unverhältnissmäßig gefährlich werden.
Mir jedenfalls sind die Autobahnen einfach zu klein, wenn man bedenkt was sonst noch so alles rumfährt. Deshalb hab ich auch meine Hayabusa verkauft, weil mein Schutzengel einfach nicht so schnell fliegen konnte.
Also passt auf eure Vettes auf, die anderen tuns nämlich nicht
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Sodele; - ich habe mal die Leitsatzkartei durchstöbert und 17 Entscheidungen gefunden, die alle so ziemlich das gleiche aussagen wie die folgende vom BGH (Bundesgerichtshof):
Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, kann er sich nicht auf die Unabwendbarkeit des Unfalls i. S. von § 7 II StVG berufen, es sei denn, er weist nach, daß es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.
BGH, 17.03.1992, VI ZR 62/91
Die Mithaftungsquote liegt zwischen 20 und 25%; -, allerdings ist nicht auszuschließen, daß bei einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte sich auch die Haftungsquote noch weiter erhöht.
Da Du den "Unabwendbarkeitsnachweis" (d.h. der Unfall wäre genau so auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit passiert) kaum führen kannst, wirst Du wohl auf einem erheblichen Teil Deines Schadens sitzen bleiben....
Gruß
Tripower
P.S.: Da mich das auch beruflich interessiert, würde ich mich freuen, wenn Du mich über den Ausgang der Schadensersatzverhandlungen auf dem Laufenden halten würdest
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Zunächst wäre ja wohl da mal zu beweisen, daß Denny wirklich sehr viel schneller als die 130 km/h gewesen ist.
Da ich auch viel unterwegs bin und solche Situationen auch schon bei 170 km/h und schönstem, trockenen Wetter erlebt habe (immer mit gutem Ausgang), kann ich mir schon vorstellen, daß das Gegenüber erstmal erklären muß, warum so plötzlich der Spurwechsel zustande kam, obwohl jemand mit eingeschaltetem Licht von hinten kam. Das scheint mir doch eher im Bereich Verletzung der Sorgfaltspflicht (Rückspiegel/Schulterblick) zu liegen. Oder ?
In dem Falle wäre das unabwendbar gewesen.
Was sacht der Anwalt dazu ???
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Ähnliche Situationen allerdings mit positiven Ausgang habe ich wiederholt erlebt. Dabei war meine eigene Geschwindigkeit nicht besonders ausschlaggebend. Auch bei langsamer Fahrt passiert sowas immer wieder. Leider scheint nicht jeder Verkehrsteilnehmer seinen Rückspiegel und den früh gelernten Schulterblick wirklich zu kennen. Damit muss man leider immer rechnen. Insbesondere LKWs sind hier immer wieder beine Lieblingskandidaten. Letztere sind natürlich die unangenehmsten "Gegner".
Ich möchte noch erwähnen, dass ich mich nicht für einen "Raser" halte (wer hält sich schon dafür )... Nein, wirklich. Schnell fahre ich nur, wenn die Autobahn leer ist. Was Dienstag Abend "eigentlich" auch der Fall war (bis auf den BMW). Inbesondere ein kleines "Rennen" ist selten. Ich kann mich dazu eigentlich nur entschließen, wenn der Gegner interessant ist UND wenn dieser sich vernünftig verhält. Fängt der Gegner an kranke Sachen zu machen, wirkt er unkontrolliert, fährt aggressiv usw. lasse ich es aus Prinzip sein. Beim genannten Rennen war es tatsächlich so, dass trotz der relativ hohen Geschwindigkeit aus meiner Sicht die Bedingungen in Ordnung waren. Die A33 war sehr leer, die Straße trocken. Der genannte Mercedes fuhr sehr vernünftig. Wir wechselten uns in der Führung mehrfach ab und achteten beide auf einen vernünftigen Abstand. Fuhren zwei LKW hintereinander haben wir sofort die Geschwindigkeit reduziert... man weiss ja nie.
Manchmal läufts halt trotzdem blöd.
Was die Teilschuld angeht, bin nun schon ein wenig nervös. Allerdings habe ich und der beteiligte Mercedes keine Aussage über unsere Geschwindigkeit gemacht.
Bevor es untergeht. Weiss jemand etwas über die Veränderungen zwischen der C5 MY2002 und MY2003?
Richtig ist sicher, immer mit der Dummheit der anderen Rechnen. Und jedes dieser Erlebnisse macht doch deutlich ruhiger!
welcome to the real world
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Zitat:Was sacht der Anwalt dazu ???
Wie ich schon darlegte:
Wer die Richtgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (das beginnt schon bei 15 - 20 km/h mehr) haftet grundsätzlich mit, auch wenn der Unfall von dem anderen allein "verschuldet" wurde. Mit Überschreitung der Richtgeschwindigkeit geht man eben ein erhöhtes Risiko ein, für welches man die Verantwortung trägt.
Aus dem Schneider ist man nur, wenn man nachweist, daß der Unfall in genau derselben Ausprägung auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit passiert wäre. Dies ist praktisch nie möglich!
Hierüber zu diskutieren ist müssig, denn die Rechtsprechung ist da eindeutig; - da beißt die Maus keinen Faden ab!
Was den Nachweis der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit angeht, sind die Unfallgutachter da doch sehr kompetent. Anhand der Beschädigungen an den Fahrzeugen oder Gegenständen, gegen die die Fahrzeuge geprallt sind (Leitplanken, Bäume, etc.), können die Sachverständigen recht genau auf die gefahrene Geschwindigkeit schließen. Und die Gerichte haben in aller Regel keine Probleme, diesen Feststellungen zu folgen.
Gruß
Tripower
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Hallo Denny,
... bevors untergeht ... die Veränderungen zwischen der C5 MY2002 und MY2003!
Unter dieser Website findest Du alle interessanten Details:
https://www.c5registry.com/facts.htm
Grüße
Manfred
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