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Zoll und Einfuhrsteuer beim Import aus der USA
#21
Zitat:Original von Hucky2
@http://www.filmautos.de



.

Selbst wenn die dann in Holland stehen , ich will das Fahrzeug ja letztendlich in Deutschland zulassen!


Danke vorab für die Info!


Gruß Hucky2 Hallo-gruen

Hallo Peter ,
mit Anhängerkupplung und gelben Nummernschild ,kein Problem. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Prost! Prost! Prost! OK! OK!
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#22
@Molle


Werner

ich mach schon viel Dummes im Leben................aber das nieeeeeeeee!


Gruß Peter Hallo-gruen



PS: Es gibt ja Anhängerkupplungen für C 3 und C 5.......aber gelbes Kennzeichen
geht garnicht!! haarsträubend
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#23
Zitat:Original von Frank the Judgehält uns aber für gediegen halbgebildete Tröten, die keine Ahnung haben, ein Loch in den Schnee zu pinkeln. Nur deswegen meine "harsche" Reaktion.

dann hat man wohl auch keine lust mehr zu antworten.... und ich kenne übrigens deine geschichte mit der klage gegen das finanzamt, frank. aber nur wenn du gescheitert bist, heißt das nicht, das das prinzipiell nicht geht. wie du weißt gibt es diverse firmen in deutschland die geschäftsleasing für oldtimer machen.
und mir ist es doch wurscht wenn jemand mehr geld ausgeben möchte als nötig. ich hatte nie probleme mit der verzollung in holland, und von tatsächlichen (!!!) nachprüfungen hab ich auch noch nichts gehört. und wenns bei einem von 1.000 tatsächlich mal passiert ist, so what? dann zahlt man halt nach. "illegal" ist es auf jeden fall nicht, es ist eine EU-richtlinie. (aktenzeichen muß ich nochmal raussuchen). ich habe nur von meinen erfahrungen berichtet, und halte eben diese panikmache für übertrieben.

gruß
oliver
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#24
Zitat:Original von Hucky2
@Cowboy


Hallo ,


das hört sich schon anders an und so wußte ich es auch bisher. Aber wer legt fest , was

Kulturgut oder Klassiker ist? Wo hab ich denn nun rechtssicherheit?

Die Neider werden mit der Anzahl der Fahrzeuge auch mehr , da muß man schon aufpassen!

Ist der Hollandweg denn nicht der sichere Weg bei der Oldtimereinfuhr?


Gruß Hucky2 Hallo-gruen

Hallo Hucky,
dazu gibt es z.B. ein Antragsblatt für die Zollbefreiung (daraus resultiert die ermässigte Einfuhrsteuerlast) und ein Beiblatt für die Vorraussetzung zur Einstufung als Kraftfahrzeug technisches Kulturgut.
Du kannst auch "Formlos" den Antrag stellen, wenn die benötigten Daten für das zu befreiende Fahrzeug als Anlage beiliegen.

Mit "30 Jahre, oder Älter" kommst Du nicht mehr hin, das war einmal.

Nach der Antragstellung erhält man die Bestätigung für das Eingangsschreiben.

Das kann zum Beispiel so aussehen:

" Oberfinanzdirektion Cottbus
- Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung -

Einreihung einer 1980er Corvette C3 in die Kombinierte Nomenklatur


Sehr geehrter Herr Caballista,

ich bestätige den Erhalt Ihres o.a. Schreibens und teile Ihnen mit, dass ich es zuständigkeitshalber der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt Berlin, Grellstraße 18, 24, 10409 Berlin, Telefon: 030 / 4243 – 5, zur Bearbeitung übersandt habe.
Von dort werden Sie die gewünschte Einreihungsauskunft bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


S. XYZ"

Dann erhält man das (bei mir) Ablehnungsschreiben:

"Zollfreie Einfuhr von Kraftfahrzeugen (Oldtimern) – Tarifposition 9705

Ihr Schreiben (E-Mail) vom 12. Juli 2004


Sehr geehrter Herr Caballista,

zur Anfrage hinsichtlich Ihres Fahrzeugs Corvette C 3 Caballista Convertible ist folgendes zu sagen:
Grundsätzlich müssen „Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert“ i.S. der Position 9705 des EZT gem. Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10.10.85 – Rs. 200/84 – neben der sog. Sammlungseignung (Seltenheit, Verwendungszweck, Spezialhandel und Wert) auch von geschichtlichem Wert sein.

Für eine bestimmte Gruppe von Fahrzeugen – auf der Grundlage ihres Alters – können bei der Einreihung von Oldtimern i.S. der Position 9705 unter Berücksichtigung der Kriterien der sog. Sammlungseignung aus dem EuGH-Urteil vom 10.10.85 ein historischer oder völkerkundlicher Wert bei Kraftfahrzeugen vermutet werden, wenn die Fahrzeuge
- sich im Originalzustand befinden,
- einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und
- 30 Jahr oder älter und in fahrbereitem Zustand sind bzw.
- vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden.

Kraftfahrzeuge, die wie Ihr Fahrzeug weniger als 30 Jahre alt sind, werden von diesen Regeln nicht erfasst. Für sie gilt das EuGH-Urteil vom 10.10.85
uneingeschränkt, d. h. eine Einreihung in die Pos. 9705 kommt nur dann in Betracht,
wenn dem Fahrzeug ein geschichtlicher Wert beigemessen werden kann.

Dies wäre der Fall, wenn das Fahrzeug einem nicht mehr lebenden berühmten Menschen
gehört hätte, mit dem Fahrzeug bedeutende Erfolge im Rennsport bei internationalen Ereignissen errungen worden wären oder das Fahrzeug nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis benutzt worden ist.
Die Qualifikation des Fahrzeugs als handgefertigtes Unikat ist ebenfalls nicht geeignet, es als Sammlungsstück von (automobil-) geschichtlichen Wert i. S. der Pos. 9705 anzusprechen. Danach müssten dann nahezu alle weltweit in Kleinstserien hergestellten Personenkraftwagen derartige Sammlungsstücke sein. Dies träfe aber nur dann zu, wenn das Exemplar einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentierte.

Dafür liegen jedoch keine Anhaltspunkte vor, so dass die Corvette C 3 Caballista zutreffend als gebrauchtes Kraftfahrzeug der Position 8703 des ZT abgefertigt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


XYZ"

In einem telefonat wurden Ausnahmen genannt, welche eine "Tarifposition 9705" heute ermöglicht:
Z.B. Auto ist ca. 25 Jahre alt, der Besitzer war Präsident und wurde erschossen.
Z.B. Auto ist ca. 30 Jahre alt und hat den ersten Hybrid-Motor.
Z.B. Auto ist ca. 40 Jahre alt und hat einen der ersten Turbinenantriebe.
Z.B. Auto ist ca. 70 Jahre alt, ist sehr gepflegt, fahrbar, aber kaum gefahren und hat einen hohen Wert.
Z.B Auto (Alter ist fast egal) wird von einem Museum gekauft und eingeführt.

Auch fallen einige "Classiker aus dem Filmbreich" darunter.

Es ist ein grosser Spielraum bei der Einstufung möglich (ähnlich dem TÜV mit kleinem KFZ-Kennzeichen).

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#25
@ hucky2
schau doch mal im Forum http://www.dr-mustang.com nach und suche nach Import aus Holland.
da hat jemand einen Mustang über Holland importiert. Sind auch die Kontaktdaten der Spedition drin.
Viel Glück beim Import.
Gruß
Lothar
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#26
@STRUPPI






Mensch prima Struppi ,

endlich mal was handfestes hier im Forum , jetzt kann man auch reagieren und nicht

nur vermuten. Danke Dir dafür ....bei nächster Gelegenheit Prost!

Im Grunde genommen habe ich auf die verbilligte Einfuhrsteuer , wenn nicht gerade Elvis

eine Tochter im Caddie gezeugt hat sich vor Lachen auf dem Boden wälzen keinen Rechtsanspruch. Der Versuch ist es wert ,

aber die Einstufung wird das Fahrzeug wohl nicht erreichen!


@cherokee

Lothar ,

danke für den Hinweis , werde mal nachlesen , was dort im Mustangforum über einen

Hollandimport steht!


Noch eine Frage: Die Einfuhrsteuer wird nach der Rechnung bezahlt , die der Händler mir in

der USA ausstellt.Können deutsche Behörden (Zoll/FA) diese anzweifeln und eine Steuer

nach tatsächlichem Wert oder Gutachten erheben. Das wäre dann die nächste Überraschung?


@all

Sobald ich schriftl. Informationen von der Fa. LPL in Bremerhaven habe , stell ich diese hier ein!



Gruß Hucky2 Hallo-gruen
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#27
Hallo Hucky,

natürlich können die freundlichen Herren vom Zoll eine Rechnung anzweifeln, wenn sie offensichtlich (nach ihrer werten Meinung), den tatsächlichen Wert der Ware nicht darstellt. Dann schätzen die Jungs und das kann fürchterlich in die Hose gehen. Besser die Finger davon lassen. Der Dollarkurs ist doch im Moment echt günstig, warum soviel Stress um einige 100 Euro zu sparen? Mach mal eine Kosten/Nutzen - Analyse. Denke Du kannst mehr sparen wenn Du Dich für den Transport nach einem preiswerten Anbieter umschaust.

Gruß
Knut
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#28
...... noch eine kleine Anmerkung. Da ich jeden Tag im Hafen von Bremerhaven bin, sehe ich wieviele Fahrzeuge aus USA dort durch den Zoll gehen. Die Jungs vom Zoll dürften die erste Adresse sein wenn es darum geht den Wert eines US-Fahrzeuges zu beurteilen. Die sehen mehr Rechnungen und die dazugehörenden Fahrzeuge als jeder "Experte" in Deutschland.
Feixen
  Zitieren
#29
Mein Schraub/Händler importiert seine Kundenfahrzeuge über Rotterdam.
Vor kurzem waren sogar zwei (mehr oder minder) hier im Forum gezeigt !

Da ich sonst nicht "im Thema" bin und das Querlesen dieses Threads
keine Rechtssicherheit suggeriert, bin ich gerade unsicher, ob ich den
Händlernamen hier posten soll besoffen ......




Hallo-gruen , .....
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

  Zitieren
#30
@seapilot


Hallo Knut ,

hast schon Recht , um auf der sicheren Seite zu stehen , macht man am besten keine

unnötigen halblegalen Klimmzüge. Es geht auch garnicht darum auch noch den letzten Cent

zu sparen , aber ich möchte schon gerne wissen , was auf mich zukommt und wie ich mit

den Behörden reden kann! Ich schmeiße äußerst ungern unnötiges Geld dem Fiskus in den

Rachen!Das stecke ich lieber in die Restauration.

Aber Deine Infos sind schon hilfreich . Danke




@Porter


Gerd ,

kannst mir ja den Händler "flüstern" OK!



Gruß Hucky2 Hallo-gruen
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