01.11.2010, 13:50
Zitat:Original von corvette_fever
Was an meinem Auto verändert ist, oder auch nicht, tut wenig zur Sache.
Allerdings finde ich es mutig soetwas hier zu posten. Lasieren der Beleuchtungsanlage führt definitiv zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gem § 19 II Nr. 2 StVZO. Selbst wenn dies nicht ursächlich für den Schaden geworden sein sollte, so ist doch eine Obligenheitsverletzung des Versicherungsnehmers und damit Regress denkbar.
Das es anders geht, zeigen doch diverse Nutzer, die sich einen Kopf machen. Die Lösung aus Hamburg mit den US-Leuchten und gelben LED-Blinkern zzgl einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Wunderbar. Oder die Anfertigung von Abgasgutachten für Fächerkrümmerumbauten wie bei einem Nutzer aus Kassel. Sehr chic!
Jeder soll doch machen, was er will. Aber das hier fehlende Unrechtsbewusstsein und der Pseudohumor im Nachgang einiger Nutzer - womit ich aber nicht zwingend den Threadersteller meine - finde ich nicht schön.
Dein letzter Einwand trägt übrigens wenig. Zum einen darf man zB in eine 2003 C5, vollgetankt, 273kg reinpacken. Leergewicht nach EG 1548kg. Darin sind bereit 75kg für Fahrer und Gepäck enthalten. Zul. Gesamtgewicht sind 1745kg. Klar, wenn da zwei 130kg Leute drinsitzen ist Feierabend. Nur das ist dann halt so.
Vieles richtig,
aber US Rückleuchten mit gelben Dioden dürfen keine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Ausserdem fehlen dort genehmigte Rückstrahler.
Für jedes Bauteil,für das es einen europäischen Ersatz mit EG Betriebserlaubnis gibt,darf keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Gruß Molle
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