21.01.2004, 15:50
Zitat:Original von Titan
Es sei denn, man macht vorher einen kleinen Verkehrssicherheits-Check beim TÜV.
Da werden dann Bremse, Beleuchtung, Fahrwerk, etc.... überprüft.
Falls einen dann die Polizei aufhällt, hat man wenigstens das dann in der Hand!
So „locker“ ist es nun nicht.
Bitte mal die gesetzlichen Bestimmungen dazu durchlesen.
Dieses Stück Papier interessiert die Polizei nicht die Bohne.
Ein „Verkehrssicherheitscheck“ bedeutet nur, dass AM TAG der Zulassung
das Fahrzeug verkehrsicher war. Damit sichert sich das Straßenverkehrsamt
nur selbst ab, damit nicht ein Fahrzeug zugelassen wird, das im Sinne der
Sicherheit nicht zuverlässig ist.
Ab dem ZWEITEN Tag ist der FAHER, bzw. Eigentümer PERSÖNLICH voll
verantwortlich für die ordnungsgemäße Verkehrssicherheit des Fahrzeug.
- Wenn etwas passieren sollte und später ein Mangel z.B. an den Bremsen
festgestellt wird, so kann man nicht sagen „Das Fahrzeug war aber beim TÜV“.
Der Fahrer muss dafür sorgen, dass immer dann wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr
bewegt wird, alles in Ordnung ist.
- Wer kann, selber machen – aber möglichst nachweisen (eine Art Reparatur-/Prüftagebuch)
- Das Fahrzeug ab und zu mal durch eine Fachwerkstatt checken lassen
- Evtl. den Verkehrssicherheitscheck jedes Jahr durchführen lassen (ca. 60,- Euro – was solls)
- Sollte der Polizei bei einem Unfall etwas „merkwürdig“ vorkommen, so kann das Fahrzeug
in Sicherungsverwahrung genommen werden und wird z.B. durch den TÜV oder einen
Sachverständigen geprüft.
Wird dabei festgestellt, dass unerlaubte Änderungen vorgenommen wurden und diese
Für den Unfall mitverantwortlich sind, so ist dafür der Fahrzeughalter VOLL verantwortlich.
- evtl. erlischt der Versicherungsschutz usw.
Wenn man mit einem „offenen“ Auspuff durch die Gegend fährt, erlischt wohl nicht die
Betriebserlaubnis – es gibt ja keine, aber man kann trotzdem eine Anzeige wegen Lärmbelästigung
bekommen.
Bei groben Verstößen kann auch die 07er-Nummer entzogen werden.
Ein Freifahrtschein ist die 07er nicht!
Gruß
Dirk