26.01.2004, 02:47
@Marijn
Fahrten zur Anregung der Kauflust dürfen nur mit dem Kurzzeitkennzeichen (ehemalige 04er rote Nummer) und der roten Händler-Nr. (06er) durchgeführt werden.
Für das 07er Wechselkennzeichen gilt das nicht!
Quelle: Informationsbroschüre des Deuvet zur Oldtimerzulassung, Oldtimereinfuhr und Oldtimersteuer
wurde mir gerade mit der neuesten Zeitschrift von der Triumph IG Südwest zugeschickt.
Gruß
JR
Fahrten zur Anregung der Kauflust dürfen nur mit dem Kurzzeitkennzeichen (ehemalige 04er rote Nummer) und der roten Händler-Nr. (06er) durchgeführt werden.
Für das 07er Wechselkennzeichen gilt das nicht!
Quelle: Informationsbroschüre des Deuvet zur Oldtimerzulassung, Oldtimereinfuhr und Oldtimersteuer
wurde mir gerade mit der neuesten Zeitschrift von der Triumph IG Südwest zugeschickt.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!