06.05.2012, 00:17
Sorry Peter, ich habe Deine PN übersehen, deshalb hier.
ich gehe davon aus, daß der Bescheid an die Halterin, Deine Frau, gerichtet ist
Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Die müsssen die Vollstreckung in jenen Fällen verweigern, in denen es um die so genannte Halterhaftung geht.
In Italien, Frankreich und den Niederlanden werden generell die Fahrzeughalter zur Rechenschaft gezogen.
In Deutschland hingegen gilt: Keine Strafe ohne Schuld – es wird nur der tatsächliche Fahrer belangt,
also keine Halterhaftung ( außer bei Parkverstößen für die Kosten ).
Daher werden Bußgelder aus der Halterhaftung hierzulande nicht vollstreckt.
Wichtig ist dabei, daß der Fahrzeughalter - hier wohl Deine Frau - zuvor fristgerecht Einspruch gegen den ausländischen Bußgeldbescheid eingelegt hat.
Gruß
Edgar
ich gehe davon aus, daß der Bescheid an die Halterin, Deine Frau, gerichtet ist
Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Die müsssen die Vollstreckung in jenen Fällen verweigern, in denen es um die so genannte Halterhaftung geht.
In Italien, Frankreich und den Niederlanden werden generell die Fahrzeughalter zur Rechenschaft gezogen.
In Deutschland hingegen gilt: Keine Strafe ohne Schuld – es wird nur der tatsächliche Fahrer belangt,
also keine Halterhaftung ( außer bei Parkverstößen für die Kosten ).
Daher werden Bußgelder aus der Halterhaftung hierzulande nicht vollstreckt.
Wichtig ist dabei, daß der Fahrzeughalter - hier wohl Deine Frau - zuvor fristgerecht Einspruch gegen den ausländischen Bußgeldbescheid eingelegt hat.
Gruß
Edgar