06.05.2012, 15:01
Und das noch und Schluß jetzt:
Am besten fährt, wer alle Strafzettel bezahltEin ganz normaler Strafzettel für einfaches falsches Parken wird dagegen auch weiterhin meist ohne direkte Folgen im Heimatland bleiben. Denn Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland sollen erst ab 70 Euro vollstreckt werden. Schließlich verursacht die Verfolgung von Verkehrsverstößen über mehrere Länder erheblichen Verwaltungsaufwand. Doch auch dann raten Experten, lieber zu bezahlen. Das schafft nicht nur ein gutes Gewissen, sondern kann bei der nächsten Einreise erheblichen Ärger ersparen. Bei einer Routinekontrolle im Urlaubsland könnte das Ordnungs- oder Strafgeld sofort vollstreckt werden - einschließlich einer saftigen Strafe. In der Schweiz droht sogar Gefängnis, wenn ein eingeleitetes Vollstreckungsverfahren erfolglos war. Und mit Österreich hat Deutschland bereits seit Jahren ein gegenseitiges Vollstreckungsabkommen - da kommt der Strafzettel also bereits vor Oktober.So gehen Sie bei Bußgeldbescheiden am besten vorWas tun, wenn ein solches Knöllchen dann tatsächlich im heimischen Briefkasten steckt? Dann rät ADAC-Jurist Michael Nissen, genau hinzusehen. Jeder Verkehrssünder muss seinen Bußgeldbescheid in seiner Landessprache erhalten. So steht es im Europäischen Rechtshilfeübereinkommen. Aus der Toskana kommen mittlerweile auch exzellent übersetzte Schreiben. "Franzosen und Spanier schicken das meistens in ihren Sprachen", weiß Nissen. Und wer auf Spanisch aufgefordert werde, sich über einen Parkverstoß in Sevilla zu äußern, der dürfe dem Fortgang der Dinge gelassen entgegen sehen. Ein anderes Schlupfloch könnte zum Beispiel die sogenannte Halterhaftung aufzeigen. In Frankreich und den Niederlanden wird automatisch der Halter eines Fahrzeugs für alle Verstöße haftbar gemacht. Das ist nach deutschem Recht aber nicht zulässig. Weil für die niederländischen Behörden aber normalerweise das Kennzeichen ausreicht, wird in den Niederlanden grundsätzlich nur von hinten geblitzt. Und so ist der eigentliche Fahrer meist nicht erkennbar.
Quelle :
https://reisen.t-online.de/neue-regeln-b...5860/index
Am besten fährt, wer alle Strafzettel bezahltEin ganz normaler Strafzettel für einfaches falsches Parken wird dagegen auch weiterhin meist ohne direkte Folgen im Heimatland bleiben. Denn Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland sollen erst ab 70 Euro vollstreckt werden. Schließlich verursacht die Verfolgung von Verkehrsverstößen über mehrere Länder erheblichen Verwaltungsaufwand. Doch auch dann raten Experten, lieber zu bezahlen. Das schafft nicht nur ein gutes Gewissen, sondern kann bei der nächsten Einreise erheblichen Ärger ersparen. Bei einer Routinekontrolle im Urlaubsland könnte das Ordnungs- oder Strafgeld sofort vollstreckt werden - einschließlich einer saftigen Strafe. In der Schweiz droht sogar Gefängnis, wenn ein eingeleitetes Vollstreckungsverfahren erfolglos war. Und mit Österreich hat Deutschland bereits seit Jahren ein gegenseitiges Vollstreckungsabkommen - da kommt der Strafzettel also bereits vor Oktober.So gehen Sie bei Bußgeldbescheiden am besten vorWas tun, wenn ein solches Knöllchen dann tatsächlich im heimischen Briefkasten steckt? Dann rät ADAC-Jurist Michael Nissen, genau hinzusehen. Jeder Verkehrssünder muss seinen Bußgeldbescheid in seiner Landessprache erhalten. So steht es im Europäischen Rechtshilfeübereinkommen. Aus der Toskana kommen mittlerweile auch exzellent übersetzte Schreiben. "Franzosen und Spanier schicken das meistens in ihren Sprachen", weiß Nissen. Und wer auf Spanisch aufgefordert werde, sich über einen Parkverstoß in Sevilla zu äußern, der dürfe dem Fortgang der Dinge gelassen entgegen sehen. Ein anderes Schlupfloch könnte zum Beispiel die sogenannte Halterhaftung aufzeigen. In Frankreich und den Niederlanden wird automatisch der Halter eines Fahrzeugs für alle Verstöße haftbar gemacht. Das ist nach deutschem Recht aber nicht zulässig. Weil für die niederländischen Behörden aber normalerweise das Kennzeichen ausreicht, wird in den Niederlanden grundsätzlich nur von hinten geblitzt. Und so ist der eigentliche Fahrer meist nicht erkennbar.
Quelle :
https://reisen.t-online.de/neue-regeln-b...5860/index