29.10.2012, 15:27
Genau das mache ich auch gerade. Wie immer gibt es mehr als eine Möglichkeit.
Entweder...., Du importierst das Auto, zahlst 10 % Zoll und 19 % EUSt, also genau so wie aus jedem anderen Nicht-EU-Land,
oder, so wie bei mir der Fall, Du hast Autos mit schweizer Zulassung, die aber in den letzten drei Jahren bereits mit deutscher Zulassung unterwegs waren. Dann hast Du die Möglichkeit, "heim ins Reich" zu führen, ohne irgend was bezahlen zu müssen.
Dafür brauchst Du die kompletten Schweizer Papiere, Kopie der letzten deutschen Zulassung (wenn nicht mehr im Original -entwertet- vorhanden), die Bestätigung, dass der Zoll in der Schweiz bezahlt wurde.
Mit diesen Papieren hältst Du an der ersten deutschen Zollstation, läßt Dir die Rückführung bestätigen.
Ab hier funktioniert das wie ein regulärer Import. Vollabnahme, AU Untersuchung, TÜV, evtl. H-Gutachten.
Mit der Zollfreistellungserklärung und den TÜV Papieren kannst Du wieder in Deutschland zulassen.
Das alles funktioniert aber nur, wenn der Export in die Schweiz (oder andere Drittländer) nicht länger als drei Jahre her ist.
Auskunft kommt vom Kölner Zollamt und liegt mir schriftlich vor.
Entweder...., Du importierst das Auto, zahlst 10 % Zoll und 19 % EUSt, also genau so wie aus jedem anderen Nicht-EU-Land,
oder, so wie bei mir der Fall, Du hast Autos mit schweizer Zulassung, die aber in den letzten drei Jahren bereits mit deutscher Zulassung unterwegs waren. Dann hast Du die Möglichkeit, "heim ins Reich" zu führen, ohne irgend was bezahlen zu müssen.
Dafür brauchst Du die kompletten Schweizer Papiere, Kopie der letzten deutschen Zulassung (wenn nicht mehr im Original -entwertet- vorhanden), die Bestätigung, dass der Zoll in der Schweiz bezahlt wurde.
Mit diesen Papieren hältst Du an der ersten deutschen Zollstation, läßt Dir die Rückführung bestätigen.
Ab hier funktioniert das wie ein regulärer Import. Vollabnahme, AU Untersuchung, TÜV, evtl. H-Gutachten.
Mit der Zollfreistellungserklärung und den TÜV Papieren kannst Du wieder in Deutschland zulassen.
Das alles funktioniert aber nur, wenn der Export in die Schweiz (oder andere Drittländer) nicht länger als drei Jahre her ist.
Auskunft kommt vom Kölner Zollamt und liegt mir schriftlich vor.