24.03.2013, 17:28
Kai, auch bei Deiner Batterie gilt die Recht- und Sachmängelhaftung, der Ausschluß ist unwirksam.
Die Recht- und Sachmängelhaftung, das, was vor der Schuldrechtsreform mal Gewährleistung genannt wurde, ist nämlich eine gesetzliche Pflicht des Händlers.
Sie besagt, dass der Verkäufer 2 Jahre lang gewährleisten muss, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe ordnungsgemäß funktioniert haben muss.
In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Im Falle eines Defekts, auf den die Sachmängelhaftung zutrifft, muss der Händler nachbessern.
Also ab zu M&F und die Ansprüche geltend machen. Ich kann Deinen Unmut, aufgrund des Versuchs die Sachmängelhaftung auszuschließen, ein bißchen verstehen, aber sprechen sollte und muss man erst mal.
Gruß
Edgar
Die Recht- und Sachmängelhaftung, das, was vor der Schuldrechtsreform mal Gewährleistung genannt wurde, ist nämlich eine gesetzliche Pflicht des Händlers.
Sie besagt, dass der Verkäufer 2 Jahre lang gewährleisten muss, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe ordnungsgemäß funktioniert haben muss.
In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Im Falle eines Defekts, auf den die Sachmängelhaftung zutrifft, muss der Händler nachbessern.
Also ab zu M&F und die Ansprüche geltend machen. Ich kann Deinen Unmut, aufgrund des Versuchs die Sachmängelhaftung auszuschließen, ein bißchen verstehen, aber sprechen sollte und muss man erst mal.
Gruß
Edgar