26.05.2013, 13:41
Servus Markus,
sind Deine seitenscheiben nachträglich mit Folie getönt worden?
Ich habe auch eine US Version mit dunklen Seitenscheiben, ist Original von Werk aus so.
Sind wie ne Sonnenbrille getönt.
Die kannst du nur mit`m Stein oder Hammer beseitigen lassen.
Ich habe gelesen, dass 70% Lichtdurchlässigkeit erlaubt sind.
Im Bereich der StVZO gilt als rechtliche Grundlage die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1). Diese regelt die Tönung an vorderen Seitenscheiben:
Verwendung an Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrers von Bedeutung sind: Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich - vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle eine ECE-konforme Messung vornehmen kann.
Das heißt, Sicherheitsfolien sind somit bis 30% Tönung auch im vorderen Bereich zugelassen. Es muss jedoch eine Lichtdurchlässigkeitsprüfung in einer Einzelabnahme beim TÜV durchgeführt werden.
Ich habe mal ein Bild von meinen Scheiben gemacht.
Bisher habe ich noch keine Probleme damit gehabt. Weder beim Tüv, noch bei einer Kontrolle.
Auch meine roten Seitenbegrenzungsleuchten sind mit einer ausnahmeregelung eingetragen worden.
Gruss Michael
sind Deine seitenscheiben nachträglich mit Folie getönt worden?
Ich habe auch eine US Version mit dunklen Seitenscheiben, ist Original von Werk aus so.
Sind wie ne Sonnenbrille getönt.
Die kannst du nur mit`m Stein oder Hammer beseitigen lassen.
Ich habe gelesen, dass 70% Lichtdurchlässigkeit erlaubt sind.
Im Bereich der StVZO gilt als rechtliche Grundlage die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1). Diese regelt die Tönung an vorderen Seitenscheiben:
Verwendung an Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrers von Bedeutung sind: Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich - vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle eine ECE-konforme Messung vornehmen kann.
Das heißt, Sicherheitsfolien sind somit bis 30% Tönung auch im vorderen Bereich zugelassen. Es muss jedoch eine Lichtdurchlässigkeitsprüfung in einer Einzelabnahme beim TÜV durchgeführt werden.
Ich habe mal ein Bild von meinen Scheiben gemacht.
Bisher habe ich noch keine Probleme damit gehabt. Weder beim Tüv, noch bei einer Kontrolle.
Auch meine roten Seitenbegrenzungsleuchten sind mit einer ausnahmeregelung eingetragen worden.
Gruss Michael
ALT GENUG, um es BESSER zu wissen, JUNG GENUG, um es NOCHMAL zu tun!