25.06.2013, 19:05
Wer es gründlich macht, macht es so:
Gruß
Edgar
Zitat:Haftungsausschlusswie z.B. einige Clubs.
Durch Unterzeichnung des Nennformulars / Anmeldung unterwerfen sich alle
Fahrer und Beifahrer den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung.
Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen
Beteiligten gegenüber wirksam. Sie gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund,
insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch
außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Dieser Haftungsverzicht gilt auch für individuelle Schäden am Fahrzeug, die durch
das Anbringen von Startnummern und Veranstaltungskennzeichen entstehen.
Der Haftungsverzicht ist Bestandteil des Nennformulars. Die Teilnehmer bestätigen
die Kenntnis und die Anerkennung des Verzichts mit ihrer Unterschrift.
Der Veranstalter lehnt den Teilnehmern und Dritten gegenüber jegliche Haftung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach der
Veranstaltung eintreten.
Der Teilnehmer verzichtet für sich und seine Angehörigen durch Abgabe der
Nennung für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder
Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter,
dessen Helfer, Beauftragte, Behörden und Renndienste, den Straßenbaulastträger,
soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden
Straßen samt Zubehör verursacht werden, ebenso gegen Fahrer und Beifahrer
dritter Fahrzeuge, die an der Veranstaltung teilnehmen, gegen Behörden oder
irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in
Verbindung stehen.
Ausgenommen sind Schäden bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung.
Die Teilnahme geschieht auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer beteiligen sich
auf eigene Gefahr an diesem Wettbewerb und tragen die zivilrechtliche und straf-
rechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten
Schäden.
Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer die in dieser Ausschreibung
festgelegten Bedingungen uneingeschränkt rechtsgültig an. Zu verbindlichen
Aussagen ist nur die offizielle Organisation berechtigt.
Höhere Gewalt und behördliche Auflagen entbinden die Organisation grundsätzlich
von der Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gruß
Edgar