28.11.2013, 17:30
Wenn dir diese Aussagen, die eigentlich Auflagen an den Endnutzer sind, bekannt sind , dann verstehe ich deine Frage so nicht mehr. Der Gesetzgeber zwingt die Hersteller auf Grund der Gesetze und Rechtsprechung zur Produkthaftung zu diesen Auflagen (die Gründe hatte ich bereits ausgeführt und sind auf der Seite von Bridgestone auch so beschrieben). Dadurch sind sie dann ein Bestandteil der Zulassung. Nachträgliche Änderungen haben damit einen Verlust der Zulassung zur Folge und sind somit verboten. Wer sie trotzdem durchführt, trägt halt das Risiko. Und ab 2012 wird das Ganze vom Gesetzgeber aus anderen Gründen (Verbrauch) nochmals konkretisiert. Wo bleibt da Raum für offenen Fragen ?
Gruß
Wutzer
Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !