29.12.2013, 18:32
Zitat:Original von mark69
Für Ausnahmegenehmigungen wegen kleinen Kennzeichen sind genau diese Beamte zuständig. Vielleicht nicht der, der Mirko diesen Unsinn erzählt hat...
[...]
Ich habe 1999 schriftlich einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eingereicht. Den Antrag kann das Amt entweder bewilligen oder ihn begründet ablehnen.
Die genaue Positionsbezeichnung von Herrn Kopf ist mir nicht bekannt, allerdings wurde ich nach Vortragen meines Anliegens an ihn verwiesen; er scheint wohl genau für solche Ausnahmen zuständig zu sein.
So wie ich ihn verstanden habe, war das mal möglich, inzwischen aber nicht mehr. Das könnte erklären, warum es '99 geklappt hat, und nun offiziell nicht mehr geht.