06.01.2014, 01:19
Hier noch ein Schriftstück zu dem Vorgang.
Das kleine Kennzeichenvorne war schon im KFZ Schein eingetragen, wurde mir aber wieder rausgestrichen und ich mußte noch ca. € 80.- Bearbeitungsgebühr dafür bezahlen.
Der Büroschimmel wiehert hier gewaltig.
vielen Dank für die Übermittlung der Bilder und des Gutachtens. Anhand der Bilder ergibt sich, dass mit nur geringen Aufwand ein „normales“ Kennzeichen montiert werden kann. Zur Montage des Kennzeichens ist allenfalls ein einfacher Halter bzw. ein Distanzstück erforderlich, mit dem die Vertiefung der vorhandenen Kennzeichenmulde „überbrückt“ wird.
Im Gutachten wird lediglich der serienmäßig vorhandene Platz für die Anbringung des Kennzeichens beschrieben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass aufgrund des Gutachtens ein verkleinertes Kennzeichen zuzuteilen ist, es sind vielmehr die geltenden rechtlichen Regelungen zu beachten. In Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 Fahrzeugzulassungs-Verordnung ist als „Lex specialis“ genau geregelt, wie im Falle von Platzproblemen bei der Zuteilung von amtl. Kennzeichen vorzugehen ist. Gem. der vorgenannten rechtlichen Bestimmung ist ein verkleinertes Kennzeichen nur dann zulässig, wenn dem Fahrzeughalter eine Umrüstung nicht zumutbar oder technisch unmöglich ist. Gem. geltender Rechtsprechung sind Umrüstkosten von bis zu 10% des Fahrzeugwerts zumutbar, der hier nötige einfache Halter ist also sicherlich zumutbar, somit besteht keine Rechtsgrundlage zur (ausnahmsweisen) Genehmigung eines verkleinerten vorderen Kennzeichens.
mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. (FH) Valentin Mágori
Baurat
cid:image001.png@01CBD99C.4C4C3760
Verkehrsabteilung
Bayerisches Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel. (089) 2162-2302
Fax (089) 2162-3302
E-Mail: Valentin.Magori@stmwivt.bayern.devielen Dank für die Übermittlung der Bilder und des Gutachtens. Anhand der Bilder ergibt sich, dass mit nur geringen Aufwand ein „normales“ Kennzeichen montiert werden kann. Zur Montage des Kennzeichens ist allenfalls ein einfacher Halter bzw. ein Distanzstück erforderlich, mit dem die Vertiefung der vorhandenen Kennzeichenmulde „überbrückt“ wird.
Das kleine Kennzeichenvorne war schon im KFZ Schein eingetragen, wurde mir aber wieder rausgestrichen und ich mußte noch ca. € 80.- Bearbeitungsgebühr dafür bezahlen.
Der Büroschimmel wiehert hier gewaltig.
vielen Dank für die Übermittlung der Bilder und des Gutachtens. Anhand der Bilder ergibt sich, dass mit nur geringen Aufwand ein „normales“ Kennzeichen montiert werden kann. Zur Montage des Kennzeichens ist allenfalls ein einfacher Halter bzw. ein Distanzstück erforderlich, mit dem die Vertiefung der vorhandenen Kennzeichenmulde „überbrückt“ wird.
Im Gutachten wird lediglich der serienmäßig vorhandene Platz für die Anbringung des Kennzeichens beschrieben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass aufgrund des Gutachtens ein verkleinertes Kennzeichen zuzuteilen ist, es sind vielmehr die geltenden rechtlichen Regelungen zu beachten. In Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 Fahrzeugzulassungs-Verordnung ist als „Lex specialis“ genau geregelt, wie im Falle von Platzproblemen bei der Zuteilung von amtl. Kennzeichen vorzugehen ist. Gem. der vorgenannten rechtlichen Bestimmung ist ein verkleinertes Kennzeichen nur dann zulässig, wenn dem Fahrzeughalter eine Umrüstung nicht zumutbar oder technisch unmöglich ist. Gem. geltender Rechtsprechung sind Umrüstkosten von bis zu 10% des Fahrzeugwerts zumutbar, der hier nötige einfache Halter ist also sicherlich zumutbar, somit besteht keine Rechtsgrundlage zur (ausnahmsweisen) Genehmigung eines verkleinerten vorderen Kennzeichens.
mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. (FH) Valentin Mágori
Baurat
cid:image001.png@01CBD99C.4C4C3760
Verkehrsabteilung
Bayerisches Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel. (089) 2162-2302
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E-Mail: Valentin.Magori@stmwivt.bayern.devielen Dank für die Übermittlung der Bilder und des Gutachtens. Anhand der Bilder ergibt sich, dass mit nur geringen Aufwand ein „normales“ Kennzeichen montiert werden kann. Zur Montage des Kennzeichens ist allenfalls ein einfacher Halter bzw. ein Distanzstück erforderlich, mit dem die Vertiefung der vorhandenen Kennzeichenmulde „überbrückt“ wird.