06.01.2014, 17:38
Im Prinzip gibt der Herr Baurat doch schon selbst die Begründung für den Umgang mit den kleinen Kennzeichen in Spezialfällen, an der man ansetzen muss.
Das zugehören eben auch Oldtimer, bei denen die genannten Umbauten, die z.B. wegen der Kennzeichenbeleuchtung nicht so einfach durchzuführen sind, nicht zumutbar sind. Schließlich gibt es die engen Bedingungen der Voraussetzungen für das H-Kennzeichen, für das solche nachträglichen Um- oder Anbauten schädlich sein können.
Genau deswegen hat der TÜVler das ja auch so geschrieben.
Du findest hier im Forum weiterhin zig Gründe auch technischer Art, um das bei einem Oldtimer zu argumentieren
Da muss man nachhaken und zwar persönlich vor Ort und in aller Freundlichkeit und Bestimmtheit!
Nur mit Aktienlage und schriftlich geht sowieso nichts.
Als letzter Ausweg verbleibt dann immer noch das Rumfahren mit einem ungestempelten Kennzeichen.
Gruß
JR
Das zugehören eben auch Oldtimer, bei denen die genannten Umbauten, die z.B. wegen der Kennzeichenbeleuchtung nicht so einfach durchzuführen sind, nicht zumutbar sind. Schließlich gibt es die engen Bedingungen der Voraussetzungen für das H-Kennzeichen, für das solche nachträglichen Um- oder Anbauten schädlich sein können.
Genau deswegen hat der TÜVler das ja auch so geschrieben.
Du findest hier im Forum weiterhin zig Gründe auch technischer Art, um das bei einem Oldtimer zu argumentieren
Da muss man nachhaken und zwar persönlich vor Ort und in aller Freundlichkeit und Bestimmtheit!
Nur mit Aktienlage und schriftlich geht sowieso nichts.
Als letzter Ausweg verbleibt dann immer noch das Rumfahren mit einem ungestempelten Kennzeichen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!