31.01.2015, 01:27
... na solche Details wie ein unzulässiger Haftungsausschluss kann man auch nachträglich vom Gericht feststellen lassen. Und bekommt dann auch gleich zwei Jahre, weil ja nicht wie im Gesetz vorgeschrieben zulässig auf ein Jahr beschränkt wurde.
Zum Beschiss gehören halt immer zwei -- einer, der scheißt, und einer, der schön still hält und sich bescheißen lässt...
Viele Grüße, Mirko
Zum Beschiss gehören halt immer zwei -- einer, der scheißt, und einer, der schön still hält und sich bescheißen lässt...
Viele Grüße, Mirko