15.02.2015, 21:42
Zitat:Original von Frank the Judge
6.) Vor 1969 muß gar nichts an VIN eingeschlagen werden, da genügt das Schild unter dem Handschuhfach. Das ist ein bundesweites Gesetz, also egal, ob Hamburg oder Bayern.
Hallo Frank,
genau diese Diskussion hatte ich letzte Woche mit meinem Prüfer, denn laut StVZO kann bis EZ 01.10.1969 die FIN elektrisch eingraviert oder auf einem separaten aufgenieteten Blechschild angebracht sein. Das hat meine 69er vorn am Scheibenrahmen. Trotzdem soll ich die FIN in den Rahmen einschlagen...
Gruß
Matthias
The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin