17.08.2004, 16:56
Hi Marijn,
der §28 StVZO reicht nicht aus, Du brauchst dazu auch noch die 49. AVO (edit: Ausnahmeverordnung) zur StVZO vom 15.09.94 !
Und dort sind Fahrten zur Anregung der Kauflust nicht aufgeführt!
Genauso steht es auch im Deuvet-Heft.
mit bürokratischem Gruß
JR
der §28 StVZO reicht nicht aus, Du brauchst dazu auch noch die 49. AVO (edit: Ausnahmeverordnung) zur StVZO vom 15.09.94 !
Und dort sind Fahrten zur Anregung der Kauflust nicht aufgeführt!
Genauso steht es auch im Deuvet-Heft.
mit bürokratischem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!