17.08.2004, 17:19
Ihr müßt den Gesetzestext auch LESEN dort steht : als Probefahrten gelten auch
Iin der 49. Ausnahmeverordnung stehen Probefahrten und diese Fahrten GELTEN AUCH als Probefahrten, unabhängig von der Ausnahmeverordnung !
49. AVO:
Dort wird explizit zur Erläuterung auf den entsprechenden Paragraphen in der StVZO hingewiesen !!!
Jetzt könnt ihr von mir aus eine Diskussion vom Zaun brechen ob eine Verordnung oder ein Gesetz höher anzusiedeln ist. Maßgeblich ist, was im Gesetzestext steht und nicht was irgendwelche Schreiberlinge des DEUVET (aus politisch/pädagogischen Gründen ?) in Ihrem Pamphlet veröffentlichen !
edit: ein paar kleine Anmerkungen für bessere Lesbarkeit
Iin der 49. Ausnahmeverordnung stehen Probefahrten und diese Fahrten GELTEN AUCH als Probefahrten, unabhängig von der Ausnahmeverordnung !
49. AVO:
Zitat:Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (§28 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung der betreffenden Fahrzeuge.
Dort wird explizit zur Erläuterung auf den entsprechenden Paragraphen in der StVZO hingewiesen !!!
Jetzt könnt ihr von mir aus eine Diskussion vom Zaun brechen ob eine Verordnung oder ein Gesetz höher anzusiedeln ist. Maßgeblich ist, was im Gesetzestext steht und nicht was irgendwelche Schreiberlinge des DEUVET (aus politisch/pädagogischen Gründen ?) in Ihrem Pamphlet veröffentlichen !
edit: ein paar kleine Anmerkungen für bessere Lesbarkeit