11.06.2016, 12:39
Hallo Gunter,
ich war im Hintergrund auch an der Eintragung von Paddys Flügel beteiligt.Er meint er hätte ihn eingetragen.
Die Werkstatt bei der der Wagen zur Eintragung stand hatte mich seinerzeit kontaktiert.
Ich habe dann einiges an Unterlagen als Grundlage zur Eitragung geliefert.
Dort ist die Eintragung zur Zeit aber auch nicht mehr möglich.
Der Flügel darf nicht über die Silhouette des Targabügels hinausstehen und nicht höher wie 6 cm vom Heckbumper stehen.
Das heißt,wenn du von vorne auf den Wagen schaust darf der Heckflügel ,an den Aussenkanten vom Targabügel vorbei,nicht zu sehen sein.
Es gibt für die C5 einen Flügel aus Carbon,bei dem auch die Füße aus Carbon sind.
Den kann man leichter eintragen über eine Einzelabnahme wie die Flügel mit den Alufüßen.
Das Problem war,das die Herstellung sehr aufwendig ist.
Gruß Molle
ich war im Hintergrund auch an der Eintragung von Paddys Flügel beteiligt.Er meint er hätte ihn eingetragen.
Die Werkstatt bei der der Wagen zur Eintragung stand hatte mich seinerzeit kontaktiert.
Ich habe dann einiges an Unterlagen als Grundlage zur Eitragung geliefert.
Dort ist die Eintragung zur Zeit aber auch nicht mehr möglich.
Der Flügel darf nicht über die Silhouette des Targabügels hinausstehen und nicht höher wie 6 cm vom Heckbumper stehen.
Das heißt,wenn du von vorne auf den Wagen schaust darf der Heckflügel ,an den Aussenkanten vom Targabügel vorbei,nicht zu sehen sein.
Es gibt für die C5 einen Flügel aus Carbon,bei dem auch die Füße aus Carbon sind.
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09:00 bis 12:30 und von 14:00 bis 17:30
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