19.07.2016, 00:14
Was der TÜV in die Fahrzeugpapiere einträgt ist nicht immer für andere Behörden bindend.
Die Größe und Ausführung der Nummernschilder bestimmt nunmal die Zulassungsstelle.
Hat man - wie in meinem Fall - einen Fotobeweis der maximal möglichen Größe dabei und einen einsichtigen Mitarbeiter der Zulassungsstelle vor sich, dann wird es meist auch etwas mit dem/den kleinen Kennzeichen.
Ich habe allerdings für die offensichtlich notwendige Ausnahmegenehmigung einige Euronen extra berappen dürfen.
Good Luck!
Markus
Die Größe und Ausführung der Nummernschilder bestimmt nunmal die Zulassungsstelle.
Hat man - wie in meinem Fall - einen Fotobeweis der maximal möglichen Größe dabei und einen einsichtigen Mitarbeiter der Zulassungsstelle vor sich, dann wird es meist auch etwas mit dem/den kleinen Kennzeichen.
Ich habe allerdings für die offensichtlich notwendige Ausnahmegenehmigung einige Euronen extra berappen dürfen.
Good Luck!
Markus