19.07.2016, 12:53
Hi zusammen
Auch mir ging es bei der C5 so. Kleines Kennzeichen in den Fahrzeugpapieren eingetragen und bei der Ummeldung vorgelegt.. Bei der Zulassungsstelle wurde es nicht anerkannt. Nach Rücksprache mit dem Amtsleiter wurde mir erklärt, daß wär eine Gefälligkeitseintrageung. Die Zulassungsstelle könne alle Eintragungen anzweifeln.Danach wurde ich zur TÜV Prüfstelle geschickt, um die Eintragung prüfen zu lassen. Der Prüfer der TÜV-Prüfstelle ist nicht mal aufgestanden, geschweige aus dem Büro gegangen. Antwort: Dann muss man eben Halterungen machen lassen, damit das Kennzeichen montiert werden kann. Der Blanke Wahnsinn.
Gruß Dieter
Auch mir ging es bei der C5 so. Kleines Kennzeichen in den Fahrzeugpapieren eingetragen und bei der Ummeldung vorgelegt.. Bei der Zulassungsstelle wurde es nicht anerkannt. Nach Rücksprache mit dem Amtsleiter wurde mir erklärt, daß wär eine Gefälligkeitseintrageung. Die Zulassungsstelle könne alle Eintragungen anzweifeln.Danach wurde ich zur TÜV Prüfstelle geschickt, um die Eintragung prüfen zu lassen. Der Prüfer der TÜV-Prüfstelle ist nicht mal aufgestanden, geschweige aus dem Büro gegangen. Antwort: Dann muss man eben Halterungen machen lassen, damit das Kennzeichen montiert werden kann. Der Blanke Wahnsinn.
Gruß Dieter