19.07.2016, 17:28
Zitat:Original von Corvette Captain... genau diese lieben Bundestagsabgeordneten, Vertrauen hin oder her (ich sage nur Ypsilanti), sind doch zu 100,0 Prozent an der Misere Schuld! Sie sind es, die die Entscheidung auf die Kreise abgewälzt haben, weil sie wie so oft keine klaren Vorgaben, sondern einen Gummiparagraphen gemacht haben:
Aber wenn das mal der Fall sein sollte, werde ich mich mit diesem Thema an den Bundestagsabgeordneten meines Vertrauens wenden. Man muss sich doch nicht jede Behördenwillkür gefallen lassen.
Zitat:Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen;Da steht "kann ... genehmigen" und nicht etwa, dass bei Vorlage eines entsprechenden Gutachtens ein kleines Kennzeichen zuzuteilen ist. Dann hätte man nämlich einen Anspruch und das TÜV-Gutachten wäre im Zweifel mehr wert als ein Grillanzünder.
Mit anderen Worten: Die, bei denen du dich über die angebliche Willkür bei den Kreisverwaltungen beschweren willst, sind genau die, die den gegenwärtigen Zustand so herbeigeführt haben und zu verantworten haben. Keine Ahnung, was du erwartest, die Kreisverwaltungen tun doch ganz genau das, was die lieben Abgeordneten von ihnen verlangt haben... eigentlich müsste man sie noch loben...
Viele Grüße, Mirko